Individual- und Sondervertragskunden
Wen betrifft das Energieaudit?
Nicht-KMU Unternehmen sind laut Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Außer sie haben ein Energie- (DIN EN ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (EMAS).
Jetzt stellt sich die Frage, was zu KMU zählt? KMU bedeutet Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen und ist in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert: weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro.
Die Durchführung eines Energieaudits ist jedoch auch für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll. Effizienter Energieeinsatz sollte aus Kostengründen — aber auch aufgrund der Auswirkungen auf die Umwelt — im Blickfeld jedes Unternehmens stehen.