Gasprodukte für Gewerbekunden

Erdgas für kleine und mittelständische Unternehmen

Viel Gas. Wenig heiße Luft.

In der Zusammenarbeit mit unseren Gewerbekunden ist uns persönlicher Service besonders wichtig. Von uns bekommen Sie nicht nur klimaneutrales Gas zu fairen Vertragsbedingungen. Sie bekommen einen zuverlässigen Partner, der immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen hat und Sie faktisch und kompetent unterstützen kann – ohne Blabla.

Flensburg Profi eXzellent

Erdgas für Ihr Unternehmen

Flensburg Profi eXzellent

Günstiges Erdgas, transparente Konditionen

  • Konzernfreies, bürgernahes Stadtwerk

  • Unser günstigstes Angebot

  • 12 Monate eingeschränkte Preisgarantie

  • Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten

  • Nur 14 Tage Kündigungsfrist

Flensburg Profi eXzellent öko
  • TÜV

CO2-Neutrales Erdgas

Flensburg Profi eXzellent öko

Umweltschonende Energie, die Naturprojekte fördert

  • CO2-Abgabe enthalten

  • TÜV-zertifizierter CO2-Ausgleich Ihrer Verbrauchsmenge durch zertifizierte Umweltschutzprojekte

  • 12 Monate eingeschränkte Preisgarantie

  • Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten

  • Nur 14 Tage Kündigungsfrist

Klimaneutrales Erdgas

Unser bestes Manöver: Die Energiewende

Den Kohleausstieg schaffen wir vor 2038 und Erdgas können wir in absehbarer Zeit ebenfalls ersetzen. Unsere Anlagen sind Wasserstoffready. Wir können also Strom und Fernwärme erzeugen, ohne von Erdgaslieferungen abhängig zu sein. Bei den Privathaushalten sieht das anders aus. Die Hälfte* ist noch auf Erdgas­­ angewiesen.

Erdgas erzeugt rund 40 % weniger CO₂ als beispielsweise Braunkohle, aber dennoch: Es ist ein fossiler Energieträger bei dessen Verbrennung Emissionen ­entstehen. Das lässt sich nicht verhindern. Aber ausgleichen.

Mit dem Erdgasprodukt Flensburg eXellent öko unterstützen Sie global Klimaschutzprojekte in denen CO₂ vermieden oder langfristig gebunden wird. Sie können also Erdgas verbrauchen und leisten trotzdem einen kleinen Beitrag gegen den Klimawandel.

*Quelle: www.bmwi-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2019/10/Meldung/direkt-erfasst_infografik.html

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FAQ

Häufige Fragen. Einfach Antworten.

Wenn Sie noch mehr wissen möchten oder speziellere Fragen haben, melden Sie sich gern. Die Kontaktdaten sind am Ende der Seite.

  • Wie setzt sich eigentlich mein Erdgaspreis zusammen?

    Der Preis für Ihren Gastarif bzw. Ökogastarif, den Sie als Kunde bezahlen, setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem reinen Energiepreis, den Netznutzungsentgelten sowie Steuern und gesetzlichen Abgaben.

    Die Steuern und Abgaben sind keineswegs durch die Stadtwerke Flensburg beeinflussbar. Sie werden vom Gesetzgeber verabschiedet. Durch eine exorbitante Steigerung der gesetzlichen Abgaben in den vergangenen Jahren hat sich die Verteilung innerhalb der Erdgaskosten seither geändert. Steuern und Abgaben bilden mit ca. 30 % aktuell einen geringeren Anteil am Erdgaspreis als am Strompreis.

    Der übrige Anteil an den Erdgaskosten entfällt auf die Netznutzungsentgelte (NNE), die die Stadtwerke Flensburg außerhalb des eigenen Netzes an die jeweiligen Netzbetreiber für die Benutzung ihrer Erdgasnetze und Messeinrichtungen abführen müssen.

  • Kostet mich der Wechsel etwas?

    Nein, bei einem Wechsel zu den Stadtwerken Flensburg entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Unser Preis ist ein Komplettpreis, d. h. sämtliche Steuern und Abgaben (z. B. Netznutzungsentgelte) sind enthalten.

  • Wo finde ich meinen Erdgaszähler und wo steht die Zählernummer?

    Sie finden Ihren Erdgaszähler häufig in der Wohnung, im Keller oder im Eingangsbereich. Falls Sie Ihren Zähler nicht finden, wird Ihnen Ihr Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister weiterhelfen. Die Zählernummer steht auf Ihrem Zähler und auf Ihrer letzten Erdgasrechnung.

  • Wer kümmert sich um den Zähler, wenn ich eine Störung habe?

    Auch nach einem Lieferantenwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor Ihr Netzbetreiber zuständig. Eventuell anfallende Kosten sind dabei durch die von uns zu zahlenden Netznutzungsentgelte gedeckt. Bitte wenden Sie sich in einem der vorgenannten Fälle direkt an Ihren Netzbetreiber. So gewährleisten Sie eine schnelle Behebung einer vorhandenen Störung.

  • Kann meine Erdgasversorgung bei einem Wechsel unterbrochen werden?

    Auch nach einem Erdgasversorgerwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor Ihr Netzbetreiber zuständig. Sie laufen also nie Gefahr, dass die Erdgasversorgung unterbrochen wird.

  • Wie kann ich meinen Erdgasverbrauch ermitteln?

    Anhand folgender Durchschnittswerte können Sie sich orientieren, wenn Sie Ihren Erdgasverbrauch nicht kennen:

    Jahresverbrauch (Kilowattstunden)

    Haushaltsgröße   kWh/Jahr
    Wohnung 30m2 3.800 kWh
    Wohnung 50m    5.000 kWh
    Wohnung 100m 12.000 kWh
    Reihenhaus 150m 18.000 kWh
    Einfamilienhaus 200m2 24.000 kWh

     

  • Was ist die Zustandszahl?

    Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung wird jedoch auf Basis des Normzustandes erstellt. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die Zustandszahl, die kundenspezifisch ermittelt wird. 

  • Was bedeutet Brennwert?

    Der Brennwert beschreibt den Energie-Inhalt, den ein Kubikmeter Erdgas im Normzustand enthält.

  • Wie erfolgt die Umrechnung von m³ in kWh?

    Auf Ihrem Erdgaszähler können Sie die verbrauchten Kubikmeter (m³) ablesen. Die Umrechnung von m³ in kWh erfolgt dann mit Hilfe der Zustandszahl und des Brennwertes. Dafür multiplizieren Sie die Anzahl der verbrauchten Kubikmeter mit der entsprechend für Ihre Adresse verwendeten Zustandszahl und dem jeweiligen Brennwert. Die Angaben zu der verwendeten Zustandszahl und dem Brennwert können Sie Ihrer Erdgasrechnung entnehmen.

  • Wie werden eigentlich meine Abschläge berechnet?

    Auf Grundlage des letzten Jahresverbrauchs werden die Abschläge nach den aktuellen Preisen hochgerechnet. Wir verteilen den errechneten Betrag für den gesamten Jahresverbrauch auf 12 Monate. In der Regel erfolgt im zwölften Monat die Turnusabrechnung.

    Wir übernehmen den vom Netzbetreiber übermittelten Turnus. Aufgrund dessen kann es zu einem verkürzten Abschlagsplan von weniger als 12 Monaten kommen. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen beeinflussen Ihren individuellen Abschlagsbetrag. Dieser kann dadurch höher oder niedriger als erwartet ausfallen.
    Bei Ihrer nächsten Turnusrechnung werden Ihre Abschlagsbeträge wieder wie gewohnt auf Basis voller 12 Monate berechnet.

  • Und wenn doch mal etwas schiefläuft?

    Sie brauchen sich um nichts zu kümmern! Wir melden uns bei Ihnen.

  • Wer liest meinen Zählerstand ab?

    Die Ablesung Ihres Erdgasverbrauchs erfolgt auch nach einem Lieferantenwechsel von Ihrem Netzbetreiber. Dieser teilt uns die Zählerstände mit, so dass wir mit diesen Zählerständen Ihre Turnusabrechnung erstellen können.

    Selbstverständlich können Sie uns auch gerne Ihren Zählerstand online mitteilen.

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