Hausanschluss

Ihr Weg in unser Netz

Sie möchten neu bauen und benötigen als Privatperson oder als Unternehmen einen Anschluss an das Netz der Stadtwerke Flensburg?

Je nach Netzgebiet bieten wir einen Anschluss für Fernwärme, Strom, Wasser und Glasfaser an. Für mehr Informationen folgen Sie dem Link zum jeweiligen Bereich. Weiter unten finden Sie allgemeine Informationen zum Netzanschluss.

Wo sind die Stadtwerke Flensburg zuständig?

 

Ort

Strom

Fernwärme

Telekommunikation

Wasser

Flensburg
  •  
  •  
  •  
  •  
Glücksburg
  •  
  •  
  •  
 
Harrislee
  •  
  •  
  •  
 
Wees  
  •  
  •  
 
Langballig  
  •  
   
Tarp  
  •  
  •  
 
Tastrup  
  •  
   
Frau sitzt auf dem Sofa in einem durch Fernwärme erwärmten Zimmer.

Fernwärme

Hier finden Sie alle Informationen für Ihren Fernwärmeanschluss

Weiterlesen
Wasserglas wird mit Flensburger Leitungswasser vom Wasserhahn gefüllt.

Trinkwasser

Alle relevanten Informationen für Ihren Trinkwasseranschluss

Weiterlesen

Glasfaser

Hier finden Sie alle Informationen für Ihren Glasfaserhausanschluss

Weiterlesen

PLANAUSKUNFT

Informationen zur Lage von ­Versorgungs­leitungen

Wir unterstützen alle am Bau beteiligten Unternehmer und Personen (z. B. Planungs­büros, Bau­unternehmer, Landschafts­gärtner, etc.) bei Ihrer Arbeit in der Nähe unserer Versorgungsanlagen.

Zur Planauskunft

FAQ Hausanschluss

Häufige Fragen. Einfache Antworten

Wenn Sie noch mehr wissen möchten oder speziellere ­Fragen haben, melden Sie sich gern bei dem Ansprechpartner der verschiedenen Sparten, die auf den Seiten vermerkt sind.

  • Ausführlichere Informationen

    Hausanschlussraum nach DIN 18012:

    1. Mehrspartenhauseinführung (MSH) oder Wanddurchführungen
    2. Hausanschlusskasten Strom (HAK)
    3. Zählerschrank Strom
    4. Gashausanschluss mit oder ohne Regler
    5. Gaszähler
    6. Wasserhausanschluss mit Zähler
    7. Telekommunikationsanschlüsse
    8. Fernwärmeanschluss (FWA) mit Zähler
    9. Haupterdungsschiene
    10. Fundamenterder
    11. Potenzialausgleichsleiter zum FWA
    12. Potenzialausgleichsleiter zur Wasserleitung
    13. Potenzialausgleichsleiter zur MSH
    14. Potenzialausgleichsleiter zur Gasleitung
    15. Potenzialausgleichsleiter zur TK-Anlage
    16. Potenzialausgleichsleiter zum HAK Strom
    17. Potenzialausgleichsleiter zu weiteren Anlagen
  • Was benötigen wir von Ihnen?
    • Einen Grundstückslageplan Maßstab 1:500 und Adresse des geplanten Bauvorhabens.
    • Ein Gebäudegrundriss mit erkennbarem Eintrittspunkt der Versorgungsleitungen und dem Hausanschlussraum (nach DIN 18012).
    • Einen Teminplan, sofern bereits vorhanden
    • Leistungsbedarf je Energiesparte, bzw. Spitzenvolumenstrom pro Sek. für Trinkwasser.
    • Vollständiger Name des Bauherren und ggf. der Fachplaner mit aktuellen Kontaktdaten.

       

    Genauere Informationen entnehmen Sie bitte auf den dafür vorgesehenen Seiten.

  • Wie setzen sich die Kosten für einen Strom-Hausanschluss zusammen?

    Die Kosten für Ihren neuen Netzanschluss Strom werden aus einem Grundpreis und einem Meterpauschalpreis gebildet.
    Sie bezahlen nur die tatsächliche Leitungslänge, die vom örtlichen Netz bis zu Ihrer Anlage benötigt wird.

  • Wie sollte die Leitungsführung über das Grundstück aussehen?

    Die Trassenführung der Hausanschluss­leitungen sollte so kurz wie möglich sein, rechtwinklig zur Grund­stücksgrenze verlaufen und darf auch später nicht überbaut oder bepflanzt werden.

  • Wie muss die Hauseinführung beschaffen sein?

    Die Durchführung der Anschlussleitungen (Stromkabel, Gas- und Wasserrohre, TK-Leitungen, Fernwärmeleitungen) durch die Außenwand bzw. durch die Bodenplatte von außen ins Hausinnere erfolgt mittels gas- und wasserdichter Gebäudeeinführungen.
    Dabei handelt es sich um industriell gefertigte und geprüfte Produkte, mit denen die Gebäudeeinführung bei fachgerechter Ausführung dauerhaft gas- und wasserdicht ausgeführt werden kann. Achten Sie daher auf einen herstellerseitigen Nachweis der Eignung als Gebäudeeinführung (z. B. Zertifikat oder Konformitätsnachweis), um die nachträgliche Nutzung durch unterschiedliche Medienträger sicherzustellen.
    Grundsätzlich ist die Gebäudeeinführung Teil des Gebäudes und damit grundsätzlich Eigentum des Bauherrn. Folglich ist für den ordnungsgemäßen Einbau der Gebäudeeinführung in den Baukörper der Bauherr verantwortlich.

  • Wo bekomme ich die Leerrohre für die Hauseinführung?

    Die gas- und wasserdichten Gebäudeeinführungen bekommen Sie im Fachhandel. Die Gebäudeeinführungen sind nicht im Preis des Anschlusses­ enthalten.

  • Kann ich den Tiefbau selber leisten?

    Grundsätzlich spricht nichts dagegen, im Privatgrund selbst zu graben oder graben zu lassen, jedoch nur nach Vorgabe der Stadtwerke Flensburg. Die sich daraus ergebenden Kostenreduzierungen ermitteln wir individuell.

    Im öffentlichen Bereich hingegen darf nur ein zugelassener Tiefbauer tätig werden.

  • Wie groß muss der Hausanschlussraum sein?

    Der Hausanschlussraum muss nach DIN 18012 ausgelegt werden. 
    Es wird eine Wandbreite und -höhe von ca. 2 Metern benötigt. Darüber hinaus muss eine freie Arbeitstiefe von mindestens 1,5 Metern vorhanden sein, bei gegenüberliegenden Wänden von mindestens 1,8 Metern.

    Bei Anschluss der Fernwärme an das Primärnetz muss der Raum baulich geteilt werden in ‚Heißwasser‘ = Fernwärme und die anderen Sparten.

  • Wo muss der Hausanschlussraum liegen?

    Der Hausanschlussraum muss nach DIN 18012 ausgelegt werden.
    Er muss in Verbindung mit einer Außenwand stehen, durch die die Anschlussleitungen geführt werden. Er muss allgemein zugänglich sein, darf aber nicht in Treppenhäusern oder Fluchtwegen liegen (Brandlast).