Netzgebiet der Stadtwerke Flensburg
Netzanschluss Strom
Netzanschluss Strom
In den Netzgebieten der Stadtwerke Flensburg gelten grundsätzlich die von uns veröffentlichten technischen Anschlussbedingungen des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.). Ihr Installateur kennt sich mit diesen aus.
Die Abwicklung ist hier, aufgeschlüsselt nach Spannungsebene, beschrieben. Bitte setzen Sie sich bei Fragen am besten bereits vor Umsetzung mit uns in Verbindung. Ansprechpartner finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte auch dem Merkblatt Hausanschluss:
Nur vier einfache Schritte und Ihr Eigenheim wird zuverlässig und sicher mit Strom und/oder Fernwärme versorgt.
Bitte stellen Sie - so früh wie möglich - in Zusammenarbeit mit Ihrem Installateur die entsprechenden Anmeldeunterlagen für den neuen Stromanschluss zusammen und senden Sie bitte folgende Dokumente an uns:
Ergänzen Sie bitte die Unterlagen zur Bearbeitung des Stromanschlusses um Datenblätter für elektrische Verbraucher mit höherer Leistung (z. B. Aufzüge, Wärmegeräte), Datenblätter für Erzeugungsanlagen (z.B. PV-Anlagen), Datenblätter für Speichersysteme (z.B. PV-Speicher), Ladeinfrastruktur (3,8 - 12 kW anmeldepflichtig und >12 kW genehmigungspflichtig!) oder sonstige besondere Eigenschaften.
Bitte senden Sie uns eine E-Mail an: |
Wir senden Ihnen nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Anmeldung das Angebot zu. Bitte senden Sie dieses unterschrieben als Auftragserteilung zurück. Die zweite Ausführung ist für Ihre Unterlagen.
Auf dem Angebot haben Sie die Möglichkeit, uns einen Wunschtermin für die Verlegung des Netzanschlusses mitzuteilen. Dazu benötigen wir die unterzeichneten Angebotsunterlagen mindestens drei Wochen vor der angegebenen Kalenderwoche.
Sollte keine Möglichkeit bestehen, Ihrem Terminwunsch zu entsprechen, werden wir mit Ihnen zusammen einen geeigneten Ersatztermin abstimmen.
Rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um den Termin konkret zu vereinbaren.
Nach Abschluss der Bauarbeiten erhalten Sie eine genaue Abrechnung über die erbrachten Leistungen. Hierbei werden die tatsächlichen Leitungslängen berücksichtigt.
Nach Fertigstellung der Installation durch ein zugelassenes Installationsunternehmen wird, nach Eingang der Inbetriebsetzungsanzeige, bei uns ein Termin mit Ihnen und Ihrem Installateur zur Zählermontage und -inbetriebsetzung vereinbart.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt benötigen wir die Datenblätter für eine verbaute Ladeinfrastruktur.
Speziell für Erzeugungsanlagen nach EEG müssen und folgende Unterlagen vorliegen:
Zu den Formularen EEG:
Anmeldung, Angebot, Ausführung
Nur vier Schritte und Ihr Vorhaben wird zuverlässig und sicher umgesetzt:
Je nach Umfang der Baumaßnahme dauert es zwei bis zehn Wochen Ihre Anmeldung zu bearbeiten. Planen Sie diese Zeit bitte mit ein.
Zusammen mit Ihrer Antragstellung senden Sie bitte - so früh wie möglich - folgende Dokumente an uns:
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an: antrag@stadtwerke-flensburg.de | Netzanschlussportal |
Der Netzbetreiber und der Kunde vereinbaren gemeinsam im Anhang ‚E.3 Netzanschlussplanung‘ u.a.:
Spätestens sechs Wochen vor Baubeginn überreicht der Kunde dem Netzbetreiber Anhang ‚E.4 Errichtungsplanung‘ möglichst in elektronischer Form oder in zweifacher (Papier-) Ausfertigung.
Mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Inbetriebnahmetermin der Übergabestation informiert der Kunde den Netzbetreiber, damit der Netzbetreiber den Netzanschluss rechtzeitig in Betrieb setzen kann.
Mindestens eine Woche vor der Inbetriebsetzung des Netzanschlusses sind nachfolgende Unterlagen zu übergeben:
Im Anschluss daran teilt der Netzbetreiber dem Anschlussnehmer zeitnah den Inbetriebsetzungstermin für den Netzanschluss mit. Hierbei wird auch mit dem Messstellenbetreiber ein Termin zur Zählersetzung vereinbart. Ohne unterschriebenen Inbetriebsetzungsauftrag erfolgt keine Inbetriebsetzung.
Zur Inbetriebsetzung notwendige Dokumente, spätestens zur technischen Inbetriebsetzung:
Zusätzlich bei Erzeugungsanlagen:
Ohne die mit *-markierten Dokumente wird nicht zugeschaltet.
Während der Inbetriebsetzungsphase werden von den Stadtwerken Flensburg Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträge erstellt und versandt. Diese Verträge regeln den Anschluss am Elektrizitätsverteilernetz der Stadtwerke Flensburg und deren Betrieb der elektrischen Anlage in den Spannungebenen oberhalb der Niederspannung.
Sie enthalten u.a. Angaben zum Grundstücks- / Anlageneigentümer, zum Anlagennutzer und zur verbauten Anlagentechnik.
Immer mehr Autobesitzer interessieren sich für die E-Mobilität und private Ladeeinrichtungen. Diese Kurzinformation soll einen Überblick rund um die Installation von Wandladestationen (sog. Wallboxen) und über die Anforderungen an den Netzanschluss geben. Diese Information richtet sich insbesondere an Anschlussnehmer/ Anschlussnutzer in Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäusern, die ihr E-Auto mit einer Leistung bis 22 kW zu Hause aufladen möchten.
Ladeeinrichtungen ab einer Bemessungsleistung größer 3,6 kVA sind grundsätzlich beim Netzbetreiber anzumelden.
Bis zu einer Größe von 12 kW müssen sie nur angemeldet werden, ab einer Größe von 12 kW müssen sie auch vom Netzbetreiber vor Installation genehmigt werden.
Ihr ausführender Elektroinstallateur hilft Ihnen auch in dieser Frage weiter und übernimmt für Sie diese Formalie.
Die Arbeiten sind von einem im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Elektroinstallateur auszuführen. Wie bei allen anderen Arbeiten an elektrischen Anlagen ist auch der Anschluss einer Ladeeinrichtung in Eigenregie nicht zulässig.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an: antrag@stadtwerke-flensburg.de | Netzanschlussportal |
Für die Versorgung von Elektrofahrzeugen mit elektrischer Energie stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Beim Laden mit Wechselstrom (AC Laden):
Das Laden mit Gleichstrom (DC Laden):
Wenn mehrere Wallboxen, oder eine Wallbox zusammen mit weiteren größeren Stromverbrauchern am Hausanschluss betrieben werden sollen, kann alternativ oder ergänzend zu einer Verstärkung des Netzanschlusses ein sogenanntes Lademanagement eingesetzt werden.
Durch ein solches Lademanagementsystem können verschiedene Parameter der Ladevorgänge, wie z.B. die Maximalleistung oder die Priorisierung von Ladevorgängen, festgelegt werden. Ein Lademanagement kann, gerade bei größeren Liegenschaften, zur Vermeidung oder Reduzierung von kostenintensiven Lastspitzen beitragen. Bei mehreren gleichzeitig ablaufenden Ladevorgängen wird durch den Einsatz eines Lademanagements die Überlastung der vorhandenen Elektroinstallation verhindert.
Die Stadtwerke Flensburg GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber im Sinne des Gesetzes, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach §5 oder §6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird. Die Stadtwerke Flensburg GmbH wird, soweit dies nach §30 MsbG technisch möglich und nach §31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:
Soweit nach MsbG die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen nicht vorgesehen ist und soweit dies nach §32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die Stadtwerke Flensburg GmbH Messstellen an ortfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten. Der Wechsel der Messeinrichtung erfolgt im Gebäudebestand sukzessive bis zum Jahr 2032 und ist kostenlos.
Von dem Umbau betroffen sind nach derzeitigem Stand:
Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreibers insbesondere folgende Leistungen:
Zusatzleistungen nach §35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls im Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Stadtwerke Flensburg GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.
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