Planauskunft

Informationen zur Lage von Versorgungs­leitungen

 

Planen Sie Baumaßnahmen?

Denken Sie daran: Die Stadtwerke Flensburg betreiben zur Versorgung von Haus­halten, Unter­­nehmen und öffentlichen Einrich­tungen mit Strom, Gas, Wasser, Fern­wärme und Tele­kommunikation ein großes Versorgungs­netz, dessen Leitungen in der Regel im Erdreich verlegt worden sind.

Durch Tiefbauarbeiten können diese Leitungen beschädigt und damit die Ver­sorgung beeinträchtigt werden. Zudem befinden sich Personen, die z. B. ein unter hoher Spannung stehendes Strom­kabel beschädigen, in Lebens­gefahr!

Wir unterstützen daher alle am Bau beteiligten Unternehmer und Personen (z.B. Planungs­büros, Bau­unternehmer, Landschafts­gärtner, etc.) bei ihrer Arbeit in der Nähe unserer Versorgungs­anlagen.
 

Wichtiges

Bevor es losgeht.

  • Anzeigepflicht für Bauarbeiten schon in der Planungsphase

    Grundsätzlich sind sämtliche Arbeiten, die im Bereich von Versorgungseinrichtungen der Stadtwerke Flensburg vorgenommen werden sollen, bereits in der Planungsphase anzuzeigen und mit den Beauftragten der Stadtwerke Flensburg abzustimmen, sofern die Maßnahmen von den in dieser Anweisung der Leitungsschutzanweisung (Richtlinie zum Schutz unterirdischer Versorgungsleitungen der Stadtwerke Flensburg) genannten Mindestanforderungen bzw. den technischen Normen, Vorschriften und von dem jeweiligen Regelwerk abweichen oder einen solchen Umfang erkennen lassen, der die technische Abstimmungen mit den Stadtwerken Flensburg notwendig macht.

    Aus Sicherheitsgründen bestehen die Stadtwerke Flensburg darauf, dass jede Baumaßnahme, die mit grabenlosen Techniken (Spülbohrverfahren, Erdankerbohrungen, Bohrpressverfahren usw.) im Bereich von Einrichtungen der Stadtwerke Flensburg geplant ist, vorher schriftlich zur Prüfung und Stellungnahme eingereicht und mit dem Beauftragten abgestimmt wird. Das Gleiche gilt für Rammarbeiten und Bohrpfahlarbeiten.

    Arbeiten im Bereich von Schutzstreifen (insbesondere bei Gasleitungen) sind ebenfalls immer mit einem Vorlauf von mindestens 3 Kalenderwochen anzuzeigen und mit dem Beauftragten des Geschäftsbereiches Service abzustimmen!

    Falls erforderlich erfolgt durch die Stadtwerke Flensburg eine Einweisung vor Ort.

  • Folgende Planungsunterlagen werden benötigt
    • Übersichtsplan Maßstab 1:2500
    • Kurz gefasste Bau- und gegebenenfalls Betriebsbeschreibung unter besonderer Berücksichtigung der zum Schutz der Stadtwerke Flensburg – Anlagen vorgesehenen Maßnahmen.
    • Lageplan mit Gemarkungs- Flur- und Flurstückgrenzen, Nordpfeil und Maßstab
    • Bauzeichnungen in einem solchen Maßstab (1:500) und mit so vielen Schnitten, dass daraus das beabsichtigte Bauvorhaben ersichtlich ist. In den einzureichenden Planungsunterlagen, Draufsichten und Schnitten, sind die Leitungen der SWFL anhand der beigefügten Bestandspläne zur Beurteilung der Maßnahmen einzutragen.

Wenn Sie die Planauskunft das erste Mal nutzen, hilft Ihnen das folgende kurze Video sich innerhalb der Anwendung zurecht zu finden.