Grundsätzlich sind sämtliche Arbeiten, die im Bereich von Versorgungseinrichtungen der Stadtwerke Flensburg vorgenommen werden sollen, bereits in der Planungsphase anzuzeigen und mit den Beauftragten der Stadtwerke Flensburg abzustimmen, sofern die Maßnahmen von den in dieser Anweisung der Leitungsschutzanweisung (Richtlinie zum Schutz unterirdischer Versorgungsleitungen der Stadtwerke Flensburg) genannten Mindestanforderungen bzw. den technischen Normen, Vorschriften und von dem jeweiligen Regelwerk abweichen oder einen solchen Umfang erkennen lassen, der die technische Abstimmungen mit den Stadtwerken Flensburg notwendig macht.
Aus Sicherheitsgründen bestehen die Stadtwerke Flensburg darauf, dass jede Baumaßnahme, die mit grabenlosen Techniken (Spülbohrverfahren, Erdankerbohrungen, Bohrpressverfahren usw.) im Bereich von Einrichtungen der Stadtwerke Flensburg geplant ist, vorher schriftlich zur Prüfung und Stellungnahme eingereicht und mit dem Beauftragten abgestimmt wird. Das Gleiche gilt für Rammarbeiten und Bohrpfahlarbeiten.
Arbeiten im Bereich von Schutzstreifen (insbesondere bei Gasleitungen) sind ebenfalls immer mit einem Vorlauf von mindestens 3 Kalenderwochen anzuzeigen und mit dem Beauftragten des Geschäftsbereiches Service abzustimmen!
Falls erforderlich erfolgt durch die Stadtwerke Flensburg eine Einweisung vor Ort.