Redispatch 2.0
Für die gesicherte Stromversorgung in Flensburg
Für die gesicherte Stromversorgung in Flensburg
Die Netzbetreiber sind für den sicheren Betrieb der Stromnetze verantwortlich. Dazu ist die ständige Einhaltung der Stromstärke und der Spannung sowie die Aufrechterhaltung der (n-1)-Netzsicherheitskriterien notwendig. Sollten während des Betriebs Netzengpässe erkannt werden, die die Netzstabilität voraussichtlich gefährden würden, sind die Netzbetreiber gemäß § 13a des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet, diese Engpässe durch die Anpassung der Wirkleistungserzeugung oder des Wirkleistungsbezugs von Anlagen zur Erzeugung oder zur Speicherung von elektrischer Energie abzuwenden.
Konkret werden Stromerzeugungsanlagen oder Stromspeicher, gemeinsam auch steuerbare Ressourcen genannt, räumlich vor einem Netzengpass so angepasst, dass der Netzbetrieb und somit die Stromversorgung gesichert bleiben. Gleichzeitig passen andere Anlagen hinter den Netzengpässen die Wirkleistung so an, dass ein physikalischer Ausgleich im Gesamtnetz entsteht. Diese Maßnahmen der Netzbetreiber werden Redispatch genannt.
Dabei sind die Betreiber der betroffenen, d. h. der abgerufenen Anlagen, und die Käufer des dort erzeugten Stroms, finanziell so zu stellen, wie sie ohne die Redispatch-Maßnahme gestanden hätten. Für die etwa 900 Verteilnetze in Deutschland sowie für die Betreiber von Anlagen mit mehr als 100 kW Einspeiseleistung gilt daher seit Oktober 2021 das Regelwerk der Bundesnetzagentur zum sogenannten „Redispatch 2.0“.
Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet die Netzbetreiber, die Betreiber der Anlagen und die Käufer des erzeugten Stroms, unverzüglich über die tatsächlichen Zeitpunkte, den jeweiligen Umfang, die Dauer und die Gründe der Anpassungen zu unterrichten. Neben den umfangreichen, direkten Redispatch-Meldungen an die unmittelbar betroffenen Marktpartner, informieren die Netzbetreiber auch auf ihren Webseiten über erfolgte Anpassungen bzw. Abrufe im jeweiligen Netzgebiet. Dabei dient die Identifikationsnummer zur angepassten, steuerbaren Ressource der Zuordnung der Maßnahme zu den betroffenen Stromerzeugungsanlagen oder Stromspeicher.
Auch wenn das Stromnetz der Stadtwerke Flensburg kontinuierlich so ausgebaut wurde und wird, dass Netzengpässe nach Möglichkeit vermieden werden, können diese in der Praxis nicht immer ausgeschlossen werden. Die nachfolgende Tabelle listet die im Netzgebiet der Stadtwerke Flensburg erfolgten Redispatch 2.0 Anpassungsmaßnahmen in chronologischer Reihenfolge auf.
Redispatch 2.0 Anpassungsmaßnahmen
Sobald Daten abgefragt worden sind, werden diese in der Tabelle ergänzt.
Steuerbare Ressource | Datum | Beginn | Ende | Dauer | max. Einspeiseleistung | max. abgerufene Leistung | Ursache | Anforderer |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Steuerbare Ressourcen sind die Identifikatoren gemäß Rollenmodell für die Marktkommunikation im deutschen Energiemarkt und dienen im elektronischen Datenaustausch zwischen den Marktpartnern der eindeutigen Benennung von Stromerzeugungsanlagen und Stromspeicher. Die Identifikationsnummern werden vom Netzbetreiber im Rahmen des Neuanlageprozesses vergeben.
Da ein Netzengpass fast immer durch eine temporäre Überlastung der Netzinfrastruktur entsteht, muss der Netzbetreiber folglich während dieser Zeit für eine Entlastung sorgen. Um die Stromverbraucher zu schützen, erfolgt diese Entlastung technisch durch eine Reduzierung von Wirkleistungserzeugung an geeignete Einspeisestellen.
Bei der Durchführung einer Redispatch-Maßnahme werden vor allem die Solar- und Wind-Anlagen über ein vom Netzbetreiber versendetes Steuersignal aufgefordert, ihre Einspeiseleistung je nach Erfordernis einzusenken. Die Reduzierungsstufen beziehen sich auf die jeweils installierte Leistung am Netzverknüpfungspunkt und werden als neue Sollwerte üblicherweise in den Stufen 60 %, 30 % oder 0 % angefordert. Moderne Anlagen können auch quasi stufenlos, d.h. in 1 % Stufen, bis auf 0 % eingesenkt werden. Sobald die kritische Netzsituation beendet ist, erfolgt die Rücknahme des Reduzierungsaufrufs mittels 100%-Signals und die Anlage kann wieder vollumfänglich einspeisen.
Bei größeren, thermischen Anlagen, also z.B. bei KWK-Anlagen oder Heizkraftwerken, ist eine Reduzierung oft deutlich komplexer und nur mit zeitlicher Verzögerung möglich. Daher werden solche Anlagen sicherheitshalber vom Betreiber selbst geregelt und der Netzbetreiber sendet die angeforderte Reduzierung als Leitungswert, den sogenannten Deltawert, in Megawatt.
Sie haben Fragen?
Kontaktmöglichkeiten
Wenden Sie sich bei Rückfragen gerne per Mail an uns: Kontakt Redispatch 2.0