
Wichtige Information
Wichtige Information
Ab Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für den Wechsel des Stromanbieters.
Diese ermöglichen es Verbrauchern bzw. der Wohnungswirtschaft, ihren Stromanbieter innerhalb eines Kalendertages zu wechseln, wodurch der Prozess deutlich beschleunigt und mehr Flexibilität beim Anbieterwechsel geschaffen wird.
Dadurch ergeben sich ab dem 06.06.2025 wichtige Änderungen für die Ummeldung von Stromlieferverträgen:
Das Gesetz und die damit verbundenen technischen Rahmenbedingungen lassen leider keine Kulanz zu. Bitte achten Sie darauf, Ihren Ein- oder Auszug bzw. den Ihrer Mieter frühzeitig zu melden und Ihre Datenangaben vorab genau zu überprüfen, um eine reibungslose Ummeldung sicherzustellen.
Checkliste
Wir fassen noch einmal kurz und knapp für Sie zusammen.
Ein- und Auszüge rechtzeitig melden
Rückwirkende Ummeldungen von Stromverträgen sind nicht mehr möglich.
Korrekte Angabe der Marktlokation
Überprüfen Sie Ihre Angaben auf Richtigkeit, um eine reibungslose An- und Abmeldung sicherzustellen. Bei Verwechselungen kann keine rückwirkende Anpassung mehr vorgenommen werden.
Haben Sie noch Fragen?
Es gibt eine 14-tägige Kündigungsfrist, die einzuhalten ist. Mit dieser Frist haben wir genug Vorlauf um den Ein- oder Auszug rechtzeitig zu bearbeiten.
Der Umzug wird im Moment am Einfachsten über unser Kontaktformular auf der Webseite gemeldet. Später wird es auch in unserem Kundenportal die Möglichkeit geben, den Umzug einfach und unkompliziert zu melden.
Bitte beachten Sie, dass immer 1 Werktag dazwischen liegen muss.
Beispiel: Sie melden den Einzug am Freitag. Dann ist Dienstag Lieferbeginn.
Hierbei handelt es sich um eine Angelegenheit, die zwischen den beiden Mietparteien geregelt werden muss.
Für den Energieversorger kommt immer derjenige für die Kosten auf, der auf der MaLo angemeldet ist. Meldet sich der Vormieter nicht rechtzeitig ab so ist er weiterhin der rechtsgültige Vertragspartner von uns.
Nur Stromlieferverträge sind von der gesetzlichen Änderung betroffen und können nicht rückwirkend an- oder abgemeldet werden. Erdgas-, Fernwärme- und Wasserlieferverträge können nach wie vor rückwirkend umgemeldet werden. Bei Fernwärme- und Wasserlieferverträge ist eine Abmeldung nur möglich, sofern auch ein neuer Kunde angemeldet werden kann.
Nein, Ihre Energieversorgung bleibt durchgehend gesichert. Es erfolgt lediglich eine administrative Umstellung im Hintergrund.
Im Falle eines Lieferantenwechsels kann der Wechsel erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt, also nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, erfolgen, falls Ihr aktueller Vertrag eine Laufzeit hat.
Bei Auszügen ist die Mindestvertragslaufzeit nicht relevant. Bitte beachten Sie aber die 14-tägige Kündigungsfrist, die einzuhalten ist. Mit dieser Frist haben wir genug Vorlauf, um den Ein- oder Auszug rechtzeitig zu bearbeiten.
Der Wechsel selbst ist kostenlos. Es fallen keine Wechselgebühren an.
Wenn eine Zählerverwechslung auffällt, können wir die Ummeldung in die Zukunft vornehmen. Eine Korrektur in die Vergangenheit ist leider nicht mehr möglich. Der Gesetzgeber ermöglicht hier auch keine Kulanz.
Grundsätzlich können Sie zukunftsgerichtet jederzeit wechseln, rückwirkende Abmeldungen von Stromverträgen sind aber nicht mehr möglich. Beachten Sie bitte hierbei, dass Ihre Kündigungsfrist weiterhin Gültigkeit hat.
Die Marktlokation (MaLo) ist auf der Energieabrechnung vermerkt oder kann in unserem Kundenportal eingesehen werden.
Nein, eine rückwirkende Anmeldung einer neuen Abnahmestelle ist nicht möglich. Bitte melden Sie neue Filialen oder Standorte rechtzeitig an, damit der Lieferantenwechsel im Rahmen des 24-Stunden-Prozesses korrekt durchgeführt werden kann.
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