Mann und Frau sitzen auf dem Sofa zwischen Umzugskartons

Wichtige Information

Änderungen bei der Meldung von Ein- und Auszügen

Ab Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für den Wechsel des Stromanbieters.

Diese ermöglichen es Verbrauchern bzw. der Wohnungswirtschaft, ihren Stromanbieter innerhalb eines Kalendertages zu wechseln, wodurch der Prozess deutlich beschleunigt und mehr Flexibilität beim Anbieterwechsel geschaffen wird.

Dadurch ergeben sich ab dem 06.06.2025 wichtige Änderungen für die Ummeldung von Stromlieferverträgen:

  • Rückwirkende An- und Abmeldungen von Stromlieferverträgen sind nicht mehr möglich. Der Lieferbeginn eines neu abgeschlossenen Stromliefervertrags wird nur noch in der Zukunft liegen können.
  • Ab dem 06.06.2025 wird statt der Zählernummer nur noch die Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo - ID) für die Zuordnung der Lieferstelle berücksichtigt. Diese elfstellige Zahl hilft, Abnahmestelle und Zählernummer eindeutig zuzuordnen und zu vereinheitlichen, um so die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Kunden zu vereinfachen. Die MaLo ist auf Energieabrechnungen vermerkt oder kann in unserem Kundenportal eingesehen werden.
  • Davon betroffen sind Stromlieferverträge. Erdgas-, Wasser- und Fernwärmelieferverträge bleiben davon unberührt.

Das Gesetz und die damit verbundenen technischen Rahmenbedingungen lassen leider keine Kulanz zu. Bitte achten Sie darauf, Ihren Ein- oder Auszug bzw. den Ihrer Mieter frühzeitig zu melden und Ihre Datenangaben vorab genau zu überprüfen, um eine reibungslose Ummeldung sicherzustellen.

Checkliste

Darauf ist bei Ein- und Auszügen zu achten

Wir fassen noch einmal kurz und knapp für Sie zusammen.

  • Icon: flexibles Arbeiten

    Ein- und Auszüge rechtzeitig melden

    Rückwirkende Ummeldungen von Stromverträgen sind nicht mehr möglich.

  • Icon: Bewerbung

    Korrekte Angabe der Marktlokation

    Überprüfen Sie Ihre Angaben auf Richtigkeit, um eine reibungslose An- und Abmeldung sicherzustellen. Bei Verwechselungen kann keine rückwirkende Anpassung mehr vorgenommen werden.

Umzugsservice

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FAQs

Haben Sie noch Fragen?

  • Wann melde ich meinen Umzug, damit er rechtzeitig bearbeitet wird?

    Es gibt eine 14-tägige Kündigungsfrist, die einzuhalten ist. Mit dieser Frist haben wir genug Vorlauf um den Ein- oder Auszug rechtzeitig zu bearbeiten.

  • Wo melde ich meinen Umzug?

    Der Umzug wird im Moment am Einfachsten über unser Kontaktformular auf der Webseite gemeldet. Später wird es auch in unserem Kundenportal die Möglichkeit geben, den Umzug einfach und unkompliziert zu melden.

  • Wann ist der Lieferbeginn nach Meldung des Einzugs?

    Bitte beachten Sie, dass immer 1 Werktag dazwischen liegen muss. 
    Beispiel: Sie melden den Einzug am Freitag. Dann ist Dienstag Lieferbeginn.

  • Wer kommt für die Kosten auf, die durch Nicht-Beachtung der Fristen zwischen Vormieter und Nachmieter strittig werden könnten?

    Hierbei handelt es sich um eine Angelegenheit, die zwischen den beiden Mietparteien geregelt werden muss.

    Für den Energieversorger kommt immer derjenige für die Kosten auf, der auf der MaLo angemeldet ist. Meldet sich der Vormieter nicht rechtzeitig ab so ist er weiterhin der rechtsgültige Vertragspartner von uns.

  • Ich habe einen Mehrsparten-Vertrag mit Strom, Fernwärme und Wasser. Gilt das für alle Verträge?

    Nur Stromlieferverträge sind von der gesetzlichen Änderung betroffen und können nicht rückwirkend an- oder abgemeldet werden. Erdgas-, Fernwärme- und Wasserlieferverträge können nach wie vor rückwirkend umgemeldet werden. Bei Fernwärme- und Wasserlieferverträge ist eine Abmeldung nur möglich, sofern auch ein neuer Kunde angemeldet werden kann.

  • Gibt es eine Unterbrechung der Stromversorgung?

    Nein, Ihre Energieversorgung bleibt durchgehend gesichert. Es erfolgt lediglich eine administrative Umstellung im Hintergrund.

  • Was passiert, wenn mein alter Vertrag noch läuft?

    Im Falle eines Lieferantenwechsels kann der Wechsel erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt, also nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, erfolgen, falls Ihr aktueller Vertrag eine Laufzeit hat.

    Bei Auszügen ist die Mindestvertragslaufzeit nicht relevant. Bitte beachten Sie aber die 14-tägige Kündigungsfrist, die einzuhalten ist. Mit dieser Frist haben wir genug Vorlauf, um den Ein- oder Auszug rechtzeitig zu bearbeiten.

  • Fallen Kosten an?

    Der Wechsel selbst ist kostenlos. Es fallen keine Wechselgebühren an.

  • Was passiert bei einer Zählerverwechslung?

    Wenn eine Zählerverwechslung auffällt, können wir die Ummeldung in die Zukunft vornehmen. Eine Korrektur in die Vergangenheit ist leider nicht mehr möglich. Der Gesetzgeber ermöglicht hier auch keine Kulanz.

  • Kann man nun jederzeit wechseln? Was bedeutet das für die Vertragslaufzeit?

    Grundsätzlich können Sie zukunftsgerichtet jederzeit wechseln, rückwirkende Abmeldungen von Stromverträgen sind aber nicht mehr möglich. Beachten Sie bitte hierbei, dass Ihre Kündigungsfrist weiterhin Gültigkeit hat.

  • Wo findet man die Marktlokation (MaLo)?

    Die Marktlokation (MaLo) ist auf  der Energieabrechnung vermerkt oder kann in unserem Kundenportal eingesehen werden.

  • Kann ich eine neu dazugekommene Abnahmestelle für meine Firma noch nachmelden?

    Nein, eine rückwirkende Anmeldung einer neuen Abnahmestelle ist nicht möglich. Bitte melden Sie neue Filialen oder Standorte rechtzeitig an, damit der Lieferantenwechsel im Rahmen des 24-Stunden-Prozesses korrekt durchgeführt werden kann.