CO2KOSTENAUFTEILUNGSGESETZ
Das CO2KostAufG
Am 1. Januar 2023 ist das so genannte Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz in Kraft getreten. Es regelt seither, wie die CO2Kosten, die beim Heizen anfallen, zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden.
Die Aufteilung der Kosten richtet sich dabei nach der energetischen Qualität eines Gebäudes: Je besser der Zustand, desto geringer ist der vom Vermieter zu tragende Anteil und umso höher der Anteil des Mieters.
Auf diese Weise möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Anreiz schaffen, Gebäude energetisch zu sanieren und es Mietern auf diese Weise ermöglichen, langfristig Heizkosten einzusparen.