09.04.2020
Ungenutzte Trinkwasseranlage - Was nun?
In Zeiten von Corona haben viele große und kleine Betriebe geschlossen. In dieser Zeit wird kein Trinkwasser genutzt. Bevor´s wieder losgehen kann, ist dort einiges zu beachten.
In Zeiten von Corona haben viele große und kleine Betriebe geschlossen. In dieser Zeit wird kein Trinkwasser genutzt. Bevor´s wieder losgehen kann, ist dort einiges zu beachten.
Verantwortung beim Betreiber
Ab dem Übergabepunkt ist immer der Betreiber einer Trinkwasser-Installation verantwortlich für die Trinkwasserqualität. Und zwar bis zur letzten Zapfstelle in seinem Haus. Er muss auch dafür sorgen, dass seiner Anlage nicht das öffentliche Trinkwasser-Netz stört.
Leitungen über längeren Zeitraum nicht genutzt
Dann muss der Bertreiber sicherstellen, dass das Trinkwasser dort weiter geschützt ist. Bei längerem Stillstand besteht die Gefahr einer Verkeimung bis zur Bildung von Legionellen, Denn das Wasser steht in den Leitungen.
Zwei Möglichkeiten können dem vorbeugen:
Was ist „normaler“ Betrieb?
Wenn der Betreiber alle Wasserhähne und Entnahmestellen (Duschen, Toiletten…) regelmäßig nutzt.
Das Trinkwasser muss mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht werden. Durch Öffnen aller Wasserhähne/Entnahmestellen. Am besten ist, je einmal mit kaltem und heißen Wasser von mehr als 55 °C zu spülen, um den Bakterienbefall zu reduzieren. Immer so lange, bis Wasser mit konstanter Temperatur fließt.
Was ist die vorübergehende Stilllegung? (Betriebsunterbrechung)?
Bei der Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude muss diese mit Trinkwasser befüllt und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abgesperrt werden.
Bitte die Leitungen nicht entleeren, da dadurch Verschmutzungen und Verkeimungen in die Trinkwasser-Installation gelangen können.
Wie wird eine stillgelegte Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb genommen?
Meist genügt es, alle Entnahmestellen vollständig zu öffnen und das Wasser abfließen zu lassen, bis sich die Temperatur des Trinkwassers nicht mehr ändert. Wie beim „normalen“ Betrieb gilt: Je einmal mit kaltem und heißem Wasser von mehr als 55 °C spülen.
Bei Inbetriebnahme nach einer Unterbrechungszeit von bis zu vier Wochen sollte stärker gespült werden.
Bei einer Unterbrechung von mehr als vier Wochen, sind die Leitungen abzusperren. Bei Inbetriebnahme ist beispielsweise nach den Vorgaben des Merkblattes vom Zentralverband Sanitär, Heizung und Klima (ZVSHK) zu spülen. Bei Detailfragen hilft ein Installationsunternehmen.
Bitte die Leitungen nicht entleeren, da dadurch Verschmutzungen und Verkeimungen in die Trinkwasser-Installation gelangen können.
Stilllegung länger als sechs Monate oder Entleerung
Ist die Trinkwasser-Installation entleert worden oder befand sich länger als sechs Monate im befüllten Zustand, muss immer ein Fachbetrieb die Wiederinbetriebnahme durchführen.
Weitere Informationen auf
www.stadtwerke-flensburg.de/trinkwasser