Tarifinformation
Erläuterung zur Preisänderungsklausel Fernwärme Flensburg - Preisbeispiel gilt für Anschluss im Primärnetz mit den Indexwerten für das Jahr 2023
Fragen und Antworten
FAQs zur Einführung der Preisänderungsklausel
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Warum werden Preisänderungsklauseln in der Fernwärme bei den Stadtwerken Flensburg eingeführt?
Seit 1969 bieten die Stadtwerke Flensburg (SWFL) Fernwärme in Flensburg an. Mehr als 90 % aller Flensburger sowie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus Glücksburg, Harrislee und auch Wees sind an das Fernwärmenetz angeschlossen. Sie profitieren von den Vorteilen der zentralen, komfortablen Wärmeversorgung aus dem Flensburger Heizkraftwerk.
Die seit mehreren Monaten sichtbaren und voraussichtlich weiter anhaltenden Entwicklungen der Energiemärkte mit teilweise extremen Ausschlägen von Markt- und Börsenpreisen waren selbst für Experten der Energie- und Finanzwirtschaft nicht vorhersehbar. Die veränderte geopolitische Lage und der anhaltende Angriffskrieg in der Ukraine tragen weiterhin zu einer Verunsicherung der Märkte bei. Dennoch und gerade in Zeiten mit herausfordernden Beschaffungssituationen und Markteffekten wollen die Stadtwerke Flensburg ein verlässlicher Partner bleiben, der die Markt- und Produktionskosten in der Wärmeerzeugung und -verteilung für seine Kunden transparent und fair abbildet.
Preisänderungsklauseln als Berechnungsgrundlage für Fernwärmepreise haben sich in diesem Zusammenhang bewährt und werden von einem Großteil der deutschen Wärmeversorger verwendet. Sie bilden kostensteigernde wie auch kostensenkende Effekte gleichermaßen ab. So können die Stadtwerke Flensburg die Berechnung der Fernwärmepreise für ihre Kunden transparenter gestalten und die Gründe für Preisänderungen sichtbar und vor allem nachvollziehbar machen. Die Berechnungsgrundlage über die einzelnen Faktoren einer Preisänderungsklausel wird bei der jährlichen Anwendung auf unserer Website und in der Tagespresse vollumfänglich und nachrechenbar veröffentlicht.
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Was ändert sich für mich?
Grundsätzlich ändert sich für Sie wenig. Die drei bestehenden Preisbestandteile mit jährlichem Grund- und Bereitstellungspreis sowie verbrauchsabhängigem Arbeitspreis bleiben weiterhin bestehen.
Auch sonst bleibt alles wie gewohnt. Die Stadtwerke liefern Fernwärme zu Ihnen nach Hause und Sie können Ihre Fernwärme-Heizungsanlage weiter nutzen wie bisher. Es sind keine technischen Änderungen notwendig, und kein Zähler muss wegen des neuen Modells getauscht werden.
Aber: Die Kalkulation der Preise wird transparenter. Die Preisermittlung der Stadtwerke können Sie jetzt durch die einzelnen Preisindizes der Preisänderungsklauseln nachvollziehen.
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Wird Fernwärme wegen der Preisänderungsklausel für mich teurer?
Durch die Einführung einer Preisänderungsklausel für die Fernwärme der Stadtwerke Flensburg wird die Preisbildung transparenter.
Im Jahr 2022 bleibt der Ihnen bekannte Preis unverändert. Anwendung findet die Preisänderungsklausel erstmals zum 1. Januar 2023. Preisanpassungsklauseln bieten den Vorteil einer auf den Cent genauen Nachvollziehbarkeit von Preisänderungen. Dabei kann es zu Anpassungen des Fernwärmepreises nach oben oder nach unten kommen. Das ist sinnvoll, denn Wärmelieferverträge laufen in der Regel über mehrere Jahre. Im Laufe dieser Zeit können sich viele Kostenfaktoren ändern, wie z. B. Rohstoffpreise. Das heißt: Wenn Erdgas, Kohle, Heizöl, etc. günstiger werden, profitieren Fernwärmekunden von sinkenden Preisen. Steigen die Preise hingegen, wird auch Fernwärme teurer.
Aufgrund der angespannten Lage auf den Energiemärkten ist leider mit einer Preiserhöhung der Fernwärme zum Anfang des nächsten Jahres zu rechnen. Dies hängt aber nicht mit der Einführung der transparenten Preisbestimmung mittels einer Preisänderungsklausel zusammen, vielmehr liegt es an den stark gestiegenen Kosten für die Herstellung der Fernwärme.
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Welche Bestandteile haben die Preisänderungsklauseln und wie kann ich nachvollziehen, wie sich die einzelnen Bestandteile ändern?
Die Kosten für die Herstellung und die Verteilung der Fernwärme sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Das Heizkraftwerk stellt die Wärme her und benötigt daher Brennstoffe und CO₂-Zertifikate, die bei dem Einsatz von Kohle und Gas beschafft und bezahlt werden müssen. Daher zählen diese auch zu den Einsatzstoffen im Rahmen der Preisänderungsklauseln.
Zur Herstellung der Wärme und auch für den Transport der Wärme durch Fernwärmeleitungen zu Ihnen nach Hause, erfordert es Mitarbeiter, deren Kostenanteil wir durch den Lohnindex darstellen.
Die Fernwärmleitungen selbst zählen wiederum zu den Investitionen der SWFL und ihre Kosten werden durch den Investitionsgüterindex repräsentiert.
Die Preisänderungsklauseln beinhalten so verschiedene Indizes, die die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme abbilden.
Darüber hinaus bildet aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein Marktelement die Verhältnisse auf dem allgemeinen Wärmemarkt ab.
Bei den angesprochenen Indizes handelt es sich um Durchschnittswerte, welche unter anderem Preisschwankungen bei der Rohstoffbeschaffung und den Lohnkosten abbilden. Vereinfacht gesagt, wird die Entwicklung z. B. der Löhne in bestimmten Zeiträumen ins Verhältnis zueinander gesetzt. Nach dem gleichen Prinzip wird z. B. auch der Index für die Inflationsrate berechnet. Auch hier wird ermittelt, um wie viel Prozent sich die Preise für bestimme Güter innerhalb eines bestimmten Zeitraumes verändert haben. Diese Veränderung fließt dann in die Preisänderungsklausel ein. Steigt der Index für den Lohn (= steigende Lohnkosten), steigt entsprechend gewichtet nach den festen Vorgaben der Preisänderungsklausel auch der Preis für die Fernwärme.
Der Betrachtungszeitraum, der durch die Indizes abgebildet ist, beträgt jeweils ein Jahr, vom Oktober des Vorvorjahres bis September des Vorjahres der Preisanpassung. Der berücksichtigte Zeitraum für die Bildung der Indizes ergibt sich aus dem Nachlauf bei der Veröffentlichung und der notwendigen Zeit zur Berücksichtigung in der nächsten Preisanpassung.
Folgende Indizes/Bestandteile verwenden wir in den Preisänderungsklauseln:
- Investitionsgüterindex
- Lohnindex
- Gasindex
- Kohleindex
- CO₂-Index
- Marktelement
Die nähere Beschreibung der Indizes/Bestandteile können Sie dem Dokument „Allgemeiner Wärmetarif – Preisänderungsregelung“ entnehmen.
Für jeden Preisbestandteil wird ein Basiswert festlegt. Mithilfe der Preisgleitklausel können nun Veränderungen, also Steigerungen und Senkungen des Preisbestandteils über einen bestimmten Zeitraum, nachvollzogen werden. So kann z. B. der Investitionsgüterindex um 5 % aufgrund erhöhter Materialkosten steigen. Das bedeutet aber nicht, dass der FW-Preis um 5 % steigt, da der über den Investitionsgüterindex dargestellte Investitionskostenanteil in der Preisgleitklausel nur einen bestimmten Teil der Kosten der Fernwärme und damit auch des Fernwärmepreises ausmacht.
Ein Beispiel:
Macht der Investitionsgüterindex (also die Kosten für das Material und Anlagen der Fernwärme) 10 % des FW-Arbeitspreises aus, trägt eine Veränderung der Investitionskosten mit einem Anteil von 10 % zur Änderung der Fernwärmepreise bei.Bei einer Steigerung der Investitionskosten um 5 % bedeutet dies:
Der gesamte Fernwärmearbeitspreis steigt um 0,5 %.
Die Preisänderungsklauseln finden Sie unten in den Dokumenten oder in unserem Schreiben an Sie.
Dieses Prinzip gilt für alle verwendeten Indizes.
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Wieso haben die Stadtwerke diese Indizes für die Preisänderungsklauseln ausgewählt?
Der Grundpreis und der Bereitstellungspreis dienen der (teilweisen) Deckung der Strukturkosten der Fernwärme. In ihnen sind die Anlagen (Netz- und Erzeugungsanlagen) zur Fernwärmeversorgung kostenorientiert abgebildet. Die Kostenentwicklung in diesem Bereich hängt von der Entwicklung der Lohnkosten (L) und der Investitionsgüter (I) ab. Die Entwicklungen werden von den gewählten Indizes abgebildet. Die Verwendung von Indizes des Statistisches Bundesamts schafft Transparenz für Sie als Kunden.
Der Arbeitspreis ist zu 50 % abhängig von den wesentlichen Einsatzstoffen (Erdgas(G), Kohle (K) und CO₂ (CO₂)). Durch die verwendeten Indizes und die Zeiträume der Bildung der Indizes wird eine größtmögliche Kongruenz mit der Beschaffungssituation der Stadtwerke erreicht. Aus diesem Grunde werden Indizes verwendet, die die Preisbildung an den großen Energiebörsen abbilden.
Darüber hinaus ist es gesetzlich vorgegeben, dass die Preisänderungsklauseln auch die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigt. Dies erfolgt durch einen Index des Statistischen Bundesamtes, der den Wärmemarkt als Ganzes transparent abbildet und mit einem Anteil von 30 % in der Preisänderungsklausel berücksichtigt wird.
Zusammen mit den Anteilen von Lohnkosten und den aus Investitionen abgeleiteten Kosten ergibt sich in den Preisänderungsklauseln für den Arbeitspreis ein Anteil, der nicht direkt von der Beschaffung der Einsatzstoffe abhängt.
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Wie errechnet sich der neue Grundpreis?
Der Grundpreis berechnet sich aus drei Bestandteilen: Dem Basisgrundpreis, dem Investitionsgüterindex und dem Lohnindex. Der Grundpreis ist jeweils zu 50 % an den Investitionsgüterindex und an den Lohnindex gebunden.
Die genaue Berechnungsformel entnehmen Sie bitte unserem Schreiben. -
Wie errechnet sich der neue Bereitstellungspreis?
Der Bereitstellungspreis berechnet sich aus drei Bestandteilen: dem Basis-Bereitstellungspreis, dem Investitionsgüterindex und dem Lohnindex. Der Bereitstellungspreis ist jeweils zu 50 % an den Investitionsgüterindex und an den Lohnindex gebunden.
Die genaue Berechnungsformel entnehmen Sie bitte unserem Schreiben. -
Wie errechnet sich der neue Arbeitspreis?
Der Arbeitspreis berechnet sich aus mehreren Bestandteilen. Zum einen ist der Arbeitspreis zu 30 % an das sogenannte Marktelement gebunden. Dazu kommt noch eine 70 % Bindung an das Kostenelement, was wiederum zu 30 % an den Gasindex, zu 7,5 % an den Kohleindex, zu 12,5 % an den CO₂-Index, zu 10 % an den Investitionsgüterindex und zu 10 % an den Lohnindex gebunden ist.
Die genaue Berechnungsformel entnehmen Sie bitte unserem Schreiben. -
Wo kann ich die eingesetzten Werte bei der Anwendung der Preisänderungsklausel finden, und wann werden die Preise für das Folgejahr veröffentlicht?
Wichtig für uns ist, dass die Anwendung der Preisänderungsklauseln für Sie nachvollziehbar ist. Darum sind die Preise an Indizes gebunden, die jährlich aktualisiert und stets erst ab Oktober in preisbildungsrelevanter Vollständigkeit von den einzelnen Institutionen veröffentlicht werden.
Wie im „Allgemeiner Wärmetarif – Preisänderungsregelung“ beschrieben, werden Indizes verwendet, die vom Statistischen Bundesamt und von den Energiebörsen EEX und ICE stammen. Bei der Anwendung der Preisänderungsklauseln werden immer bestimmte Zeiträume betrachtet. Für die Preisermittlung zum 1. Januar eines jeden Jahres wird dabei jeweils ein Durchschnittswert verwendet, der sich aus dem Zeitraum von Oktober zwei Jahre zuvor bis Ende September im Jahr zuvor ergibt. Daher können die einzusetzenden Werte immer erst gegen Ende eines Jahres veröffentlicht werden, weil diese erst nach dieser Zeitperiode, also frühestens nach dem September dieses Jahres vorliegen.
Darum können die Fernwärmepreise für das Folgejahr erst zwischen Oktober und Dezember ermittelt und danach veröffentlicht werden. Wir werden die Werte dann jeweils zeitnah, für Sie auf unserer Webseite und in der Tagespresse veröffentlichen, sodass Sie die Berechnung der neuen Preise für das Folgejahr anhand der Preisänderungsklauseln nachvollziehen können.
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Wird mein Preis jedes Jahr angepasst? Wie oft im Jahr wird der Preis angepasst? Zu welchem Zeitpunkt im Jahr wird der Preis angepasst?
Mit der Neueinführung der Preisänderungsklauseln werden Preise beginnend ab dem 1. Januar 2023 jährlich zum 1. Januar des Jahres angepasst. Die Anpassung kann eine Senkung oder Steigerung der Preise beinhalten, je nachdem wie sich die in den Preisänderungsklauseln enthaltenen Indizes entwickeln.
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Ändern sich meine Abschläge?
Die Abschläge für die Fernwärme ermitteln wir wie bisher auf Basis des Verbrauchs und der Preisentwicklung.
Für höchstmögliche Genauigkeit können Sie uns jeweils zum Jahreswechsel Ihren aktuellen Zählerstand mitteilen, am einfachsten über unser Kundenportal.
Eine freiwillige Anpassung Ihrer Abschläge ist jederzeit möglich, auch dies funktioniert am einfachsten über unser Kundenportal.
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Ich plane zukünftig eine andere Wärmeversorgung in meinem Haus zu installieren. Was muss ich tun?
Bitte beachten Sie, dass für einen reibungslosen Übergang der Wärmeversorgung verschiedene vertragliche und bauliche Maßnahmen auch auf unserer Seite durchzuführen sind. So muss zum Beispiel der bestehende Fernwärmeanschluss physikalisch an der Hauptleitung getrennt werden. Bitte nehmen Sie daher bereits in der Planungsphase der Umstellung Kontakt zu uns auf. Wenden Sie sich einfach schriftlich an hausanschluss@stadtwerke-flensburg.de oder rufen Sie uns unter 0461 487-4440 an.
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Wann kann ich die neuen Preise einsehen?
Die Preise ab Januar 2023 werden voraussichtlich ab 20. Dezember 2022 veröffentlicht.
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An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Schreiben Sie uns einfach per E-Mail an pgk@stadtwerke-flensburg.de oder melden Sie sich telefonisch unter 0461 487-4545 bei uns.
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Ich bin Mieter ohne eigenen Fernwärmeliefervertrag. Muss ich irgendetwas tun?
Als Mieter müssen sie nichts tun. Technisch ändert sich durch die Einführung der Preisänderungsklauseln nichts. Auch die Ablesung läuft wie gewohnt über den vorhandenen Wärmezähler, wie es auch in den Jahren davor gehandhabt wurde.
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Die Daten auf dem Antrag zur Weiterversorgung stimmen nicht, was kann ich tun?
Es kann versehentlich zu einem Zahlen- oder Namendreher gekommen sein oder Sie haben z. B. ein Haus gekauft, bei der Erstellung der Dokumente war dies leider noch nicht im System vermerkt.
Kein Problem, melden Sie sich einfach bei uns, und wir klären es auf!
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