Für die Anmeldung der Quote sind alle rein batterie-elektrisch betriebenen Fahrzeuge (BEV) berechtigt, die eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 haben. azu gehören sowohl herkömmliche PKWs aber auch Nutzfahrzeuge bis 3,5 und bis 12 t, sowie LKWs und Omnibusse.
Die Zukunft für die Berechtigung von Zweirädern ist ungewiss. Aktuell sind Zweiräder nur dann quotenberechtigt, wenn eine Zulassungsbescheinigung vorliegt. Diese wird normalerweise erst ab der Fahrzeugklasse L3e ausgestellt. Beispielsweise kann damit für 50ccm Zweiräder keine Quote geltend gemacht werden. Die nach aktueller Auffassung berechtigten Klassen sind L3e, L4e, L5e, L7e (alle zulassungspflichtig). Die übrigen Klassen (L1e, L2e, L6e) beziehen sich ausschließlich auf zulassungsfreie Fahrzeuge.
Plug-In Hybrid-Fahrzeuge sowie Wasserstoff-Fahrzeuge sind von dem Quotenhandel ausgeschlossen.
Firmen- und Leasing-Fahrzeuge sind für den Quotenhandel berechtigt. Quotenberechtigt ist allerdings der Halter des Fahrzeuges, dessen Name im Fahrzeugschein hinterlegt ist. Achten Sie in diesem Fall bei der Registrierung darauf, anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da bei der ausgezahlten Prämie die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.