THG-Quote

Jährlich mit Ihrem E-Fahrzeug Geld verdienen

Sie sind Fahrzeughalter eines vollelektrischen Fahrzeuges?

Super, dann registrieren Sie sich jetzt mit wenigen Klicks zum Quotenhandel und verkaufen Sie das von Ihnen eingesparte CO₂. Für das Jahr 2025 erhalten Sie aktuell eine garantierte Prämie in Höhe von 70,- €, unabhängig von den von Ihnen gefahrenen Kilometern.

THG-Quote

Jetzt profitieren

THG-Quote

70,- Euro Prämie für das Jahr 2025 erhalten

  • THG-Quotenhandel mit Ihrem Elektrofahrzeug

  • Unkomplizierte Anmeldung Ihrer CO2-Einsparung

  • Persönliches Service-Center bei uns in Flensburg steht bei Fragen bereit

Hinweis

Alle Anmeldungen ab dem 15.11.2024 gelten bereits für das Jahr 2025. Die Anmeldefrist für das Jahr 2024 ist am 01.11.2024 ausgelaufen.

Anleitung

So einfach geht's:

  • 1

    Registrierung

    Anmeldedaten eingeben

  • 2

    Fahrzeugschein

    fotografieren und hochladen

  • 3

    70,- € Prämie

    Sie erhalten 70,- € auf Ihr Bankkonto

VERGLEICHBARE PRODUKTE

Das war noch nicht das Richtige?

Werfen Sie einen Blick auf unsere anderen E-Mobilitätsprodukte.

Zu den E-Mobilitätsprodukten

THG Quote über die Stadtwerke Flensburg verkaufen

 

  • Ohne Risiko: Wir garantieren Ihnen jährlich eine feste Prämienhöhe.
  • Persönlich: Unser hauseigenes Service-Center steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
  • Konzernfrei: Wir sind 100% Tochter der Stadt Flensburg.

     

 

FAQs THG-Quote

Noch Fragen?

  • Was ist die THG-Quote?

    ‚THG-Quote‘ steht für Treibhausgasminderungsquote, welche als Klimaschutzinstrument eingeführt wurde. Mineralölunternehmen sind dazu verpflichtet, ihre CO₂-Emissionen zu reduzieren. Seit 2022 können Besitzer von Elektrofahrzeugen das von ihnen eingesparte CO₂ in Form einer Quote weiterverkaufen und eine Prämie erhalten. Mineralölunternehmen können dadurch ihre CO₂-Bilanz verbessern.

  • Welche Fahrzeuge sind für den Quotenhandel berechtigt? Was ist mit Firmen- und Leasingwagen?

    Für die Anmeldung der Quote sind alle rein batterie-elektrisch betriebenen Fahrzeuge (BEV) berechtigt, die eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 haben. azu gehören sowohl herkömmliche PKWs aber auch Nutzfahrzeuge bis 3,5 und bis 12 t, sowie LKWs und Omnibusse. 

    Die Zukunft für die Berechtigung von Zweirädern ist ungewiss. Aktuell sind Zweiräder nur dann quotenberechtigt, wenn eine Zulassungsbescheinigung vorliegt. Diese wird normalerweise erst ab der Fahrzeugklasse L3e ausgestellt. Beispielsweise kann damit für 50ccm Zweiräder keine Quote geltend gemacht werden. Die nach aktueller Auffassung berechtigten Klassen sind L3e, L4e, L5e, L7e (alle zulassungspflichtig). Die übrigen Klassen (L1e, L2e, L6e) beziehen sich ausschließlich auf zulassungsfreie Fahrzeuge.

    Plug-In Hybrid-Fahrzeuge sowie Wasserstoff-Fahrzeuge sind von dem Quotenhandel ausgeschlossen.

    Firmen- und Leasing-Fahrzeuge sind für den Quotenhandel berechtigt. Quotenberechtigt ist allerdings der Halter des Fahrzeuges, dessen Name im Fahrzeugschein hinterlegt ist. Achten Sie in diesem Fall bei der Registrierung darauf, anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da bei der ausgezahlten Prämie die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.

  • Was benötigt man, um die THG-Quote zu verkaufen?

    Für die Anmeldung der THG-Quote benötigen Sie lediglich den Fahrzeugschein Ihres Elektrofahrzeuges. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 1 Tag im entsprechenden Jahr Halter des Fahrzeuges sind. Bei der Registrierung werden Sie gebeten, ein Foto Ihrer Zulassungsbescheinigung zu hinterlegen. Nutzen Sie daher am besten Ihr Smartphone für die Registrierung.

  • Wie verkaufe ich die THG-Quote und erhalte die Prämie?

    Klicken Sie auf den Button ‚Jetzt bestellen‘ oder scannen Sie den QR-Code und folgen anschließend den Angabefeldern. Hier registrieren Sie sich und übermitteln ein Foto der Zulassungsbescheinigung Ihres E-Fahrzeuges. Nutzen Sie daher für die Registrierung am besten Ihr Smartphone. Wir kümmern uns dann um die Abwicklung der Quote. Für Ihr E-Fahrzeug wird dabei vom Umweltbundesamt ein Quotenschein ausgestellt und gesammelt an Unternehmen weiterverkauft. Nach dem Verkauf erhalten Sie Ihre Prämie. 

  • Wann und wie oft erhalte ich die Prämie?

    Die THG-Quote können Sie immer für das aktuelle Jahr beantragen. Sie erhalten dann die Prämie einmal pro Jahr.

    Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Zertifizierung durch das Umweltbundesamt und Vermarktung Ihrer THG-Quoten. Das Umweltbundesamt meldet aufgrund der hohen Nachfrage eine aktuelle Bearbeitungsdauer von etwa bis zu 6 Monate. Die anschließende Vermarktung der Quoten nimmt in etwa 14 Tage in Anspruch. Anschließend erhalten Sie die Prämienauszahlung.

  • Muss ich die Quoten-Prämie jedes Jahr neu beantragen?

    Ja, Teil 1 der Zulassungsbescheinigung muss jedes Jahr neu hochgeladen werden.

  • Warum kann ich die Quote nicht selbst verkaufen?

    Die THG-Quoten einzelner Personen werden gebündelt und gesammelt weiterverkauft. Dies vereinfacht den Verwaltungsaufwand bei den zuständigen Behörden. Zudem erhöht sich durch die Bündelung die Quotenmenge und Sie profitieren von einem höheren Quotenerlös.

  • Kann ich mehrere Fahrzeuge anmelden?

    Ja, Sie können problemlos auch mehrere Fahrzeuge für den Quotenhandel anmelden.

  • Ich habe das Fahrzeug gerade erst bzw. mitten im Jahr gekauft. Habe ich trotzdem Anspruch?

    Auch wenn Sie das Fahrzeug erst im Laufe des Jahres erworben haben, können Sie Ihre THG-Quote verkaufen. Für den Quotenhandel müssen Sie mindestens 1 Tag im entsprechenden Jahr Halter des Fahrzeuges sein. Sie erhalten die volle Prämienhöhe für das gesamte Jahr.

  • Was passiert, wenn ich das Fahrzeug verkaufe?

    Die Quote kann pro Fahrzeug einmal im Jahr beantragt werden. Haben Sie die Quote für das aktuelle Jahr bereits erhalten, kann der Käufer des Fahrzeuges die Quote nicht noch einmal für das entsprechende Jahr beantragen. Setzen Sie den Käufer am besten darüber in Kenntnis.

  • Muss die THG-Prämie versteuert werden?

    Für Privatpersonen, die kein Einzelunternehmen führen, ist der THG-Prämienerlös steuerfrei.

    Für Unternehmen dagegen gelten die Prämienerlöse als Einkünfte aus Gewerbebetrieben und sind daher steuerpflichtig.

    Wir weisen darauf hin, dass dies keine Steuerberatung ersetzt und empfehlen, die individuelle Sachlage mit dem persönlichen Steuerberater zu klären.

  • Kann ich die THG-Prämie rückwirkend beantragen?

    Eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung für das vergangene Jahr ist nicht möglich.

  • Bis wann muss die Registrierung erfolgen?

    Die Registrierung muss spätestens bis zum 31. Oktober des aktuellen Quotenjahres abgeschlossen sein.