Das kommt darauf an, um welchen Vertrag es sich handelt:
Bei einem Förde-Flat Vertrag:
Liegt Ihr neuer Wohnort außerhalb des Glasfaser-Ausbaugebietes der Stadtwerke Flensburg, können Sie Ihren Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Ziehen Sie innerhalb des Ausbaugebietes der Stadtwerke Flensburg um, läuft der Vertrag ohne Änderungen, nur mit neuer Adresse, fort.
Bei einem Hausanschluss-Vertrag:
Wurde ein kostenfreier Hausanschluss bestellt und die Mindestvertragslaufzeit vom Förde-Flat Vertrag noch nicht eingehalten, verpflichten Sie sich als ursprüngliche Auftraggeberin/ursprünglicher Auftraggeber, die anfallenden Kosten für den Hausanschluss i. H. v. 981,75 € zu erstatten. Gibt es für den bestellten Hausanschluss eine Person, die den Förde-Flat Auftrag zu übernimmt, fallen keine weiteren Kosten für den Hausanschluss an.