GRUND- UND ERSATZVERSORGUNG
Regional versorgt
Regional versorgt
In Flensburg und einigen weiteren Gemeinden sind wir als Stadtwerke Flensburg der Grundversorger und Ersatzversorger. Die aktuellen Preise Ihres Tarifes entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.
FAQ STROM
Wenn Sie noch mehr wissen möchten oder speziellere Fragen haben, melden Sie sich gern. Die Kontaktdaten sind am Ende der Seite.
Die Stromzusammensetzung der Stadtwerke Flensburg GmbH steht hier als Download bereit.
Die Ersatzversorgung ist eine Notversorgung vom örtlichen Grundversorger. Wie der Name sagt, ersetzt die Ersatzversorgung Ihren bisherigen Energiebezug bzw. Ihre Energiebelieferung für den Fall, dass der bisherige Lieferant nicht mehr zu den vereinbarten Konditionen beliefern kann.
Sie werden nicht im Dunkeln sitzen und sind auch nicht der Kälte ausgesetzt, denn die Energieversorgung wird nicht unterbrochen. Sie werden weiterhin mit Strom und Erdgas versorgt – nur zu anderen Preisen und Konditionen. Wenn Sie vom aktuellen Versorger wegen Insolvenz gekündigt werden, fallen Sie in die sogenannte Grund- und Ersatzversorgung Ihres örtlichen Grundversorgers. Diese ist in der Regel teurer als andere Strom- und Erdgastarife.
Nein, durch den Wechsel des Stromversorgers kann es zu keiner Unterbrechung kommen. Ihre Stromversorgung ist auch bei einer Terminverschiebung oder einer Verzögerung gesetzlich gesichert, sodass Sie in keinem Fall darauf verzichten müssen.
Der Strompreis, den Sie als Kunde bezahlen, setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem reinen Energiepreis, den Netznutzungsentgelten sowie Steuern und gesetzlichen Abgaben.
Die Steuern und Abgaben sind keineswegs durch die Stadtwerke Flensburg beeinflussbar. Sie werden vom Gesetzgeber verabschiedet. Durch eine exorbitante Steigerung der gesetzlichen Abgaben in den vergangenen Jahren hat sich die Verteilung innerhalb der Stromkosten entscheidend verändert und somit dazu beigetragen, dass die Stromkosten seither gestiegen sind. Steuern und Abgaben bilden mit über 50 % aktuell den größten Anteil am Strompreis.
Der übrige Anteil an den Stromkosten entfällt auf die Netznutzungsentgelte (NNE), die die Stadtwerke Flensburg außerhalb des eigenen Netzes an die jeweiligen Netzbetreiber für die Benutzung ihrer Stromnetze und Messeinrichtungen abführen müssen.
Anhand einer einfachen Formel des Bundes der Energieverbraucher lässt sich der eigene Stromverbrauch in vier Schritten grob berechnen:
Multiplizieren Sie zunächst Ihre Wohnfläche in Quadratmetern mit 9 Kilowattstunden und notieren Sie die Zahl. Anschließend multiplizieren Sie die Anzahl der bei Ihnen im Haushalt lebenden Personen mit 200 Kilowattstunden. Wird das Warmwasser elektrisch erzeugt, sollten Sie die Personenzahl mit 550 Kilowattstunden multiplizieren. Nun multiplizieren Sie noch die Anzahl der elektrischen Geräte in Ihrem Haushalt (Waschmaschine, Kühlschrank, Backofen etc.) mit 200 Kilowattstunden. Zum Schluss addieren Sie die drei Zahlen, um Ihren jährlichen Stromverbrauch zu ermitteln.
Wir bearbeiten Ihren Vertrag natürlich so schnell wie möglich. Die einheitlich in Deutschland festgelegten Marktfristen müssen wir allerdings einhalten. Sie erhalten von uns eine Auftrags- und kurz vor Lieferbeginn eine Vertragsbestätigung.
Nein, bei einem Wechsel zu den Stadtwerken Flensburg entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Unser Preis ist ein Komplettpreis, d. h. sämtliche Steuern und Abgaben (z. B. Netznutzungsentgelte) sind enthalten.
Sie finden Ihren Stromzähler häufig in der Wohnung, im Keller oder im Eingangsbereich. Falls Sie Ihren Zähler nicht finden, wird Ihnen Ihr Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister weiterhelfen. Die Zählernummer steht auf Ihrem Zähler und auf Ihrer letzten Stromrechnung.
Auf Grundlage des letzten Jahresverbrauchs werden die Abschläge nach den aktuellen Preisen hochgerechnet. Wir verteilen den errechneten Betrag für den gesamten Jahresverbrauch auf 12 Monate.
In der Regel erfolgt im zwölften Monat die Turnusabrechnung.
Wir übernehmen den vom Netzbetreiber übermittelten Turnus. Aufgrund dessen kann es zu einem verkürzten Abschlagsplan von weniger als 12 Monaten kommen. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen beeinflussen Ihren individuellen Abschlagsbetrag. Dieser kann dadurch höher oder niedriger als erwartet ausfallen.
Bei Ihrer nächsten Turnusrechnung werden Ihre Abschlagsbeträge wieder wie gewohnt auf Basis voller 12 Monate berechnet.
Die Ablesung Ihres Stromverbrauchs erfolgt auch nach einem Lieferantenwechsel durch Ihren Netzbetreiber. Dieser teilt uns die Zählerstände mit, so dass wir Ihre Turnusabrechnung erstellen können.
Selbstverständlich können Sie uns auch gerne Ihren Zählerstand online mitteilen.
Auch nach einem Lieferantenwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor Ihr Netzbetreiber als Eigentümer des Netzes Ihr Ansprechpartner.
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