Befreiung von der Umlagenerhebung
Privilegierung von Wärmepumpenstrom
Nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) sind Wärmepumpen privilegiert. Die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage reduzieren sich im Fall der Privilegierung auf null, also 0,00 ct/kWh. Die Kosten geben wir im Normalfall mit der Wärmestrombelieferung an Sie weiter.
Unter der vollständigen Erfüllung der unten stehenden Voraussetzungen sind auch Sie von der Umlagenerhebung befreit. Dafür benötigen wir von Ihnen die ausgefüllte Eigenerklärung. Diese reichen wir bei Vollständigkeit an den zuständigen Netzbetreiber weiter.