I. Angaben zum Unternehmen
Sitz der Gesellschaft: Batteriestraße 48, 24939 Flensburg
Eingetragen im Handelsregister Abteilung B beim Amtsgericht Flensburg unter der Nummer HRB 1283 FL.
II. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Um die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses zu vergrößern, wird vom Wahlrecht gem. § 265 Abs. 7 HGB, bestimmte Angaben im Anhang zu erläutern, Gebrauch gemacht.
III. Erläuterungen zu den Positionen von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungssätze orientieren sich an den amtlichen Abschreibungstabellen für allgemein verwendbare Anlagegüter sowie ergänzend an der Abschreibungstabelle für den Wirtschaftszweig „Energie- und Wasserversorgung“.
Auf die in den Herstellungskosten enthaltenen eigenen Leistungen werden angemessene Material- und Fertigungsgemeinkostenzuschläge berechnet. Bei Zugängen vor 2008 wurde, soweit zulässig, die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Ab dem Jahr 2008 erfolgen die Abschreibungen nach der linearen Methode. Aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Stadtwerke Flensburg GmbH werden in der Handelsbilanz die steuerlichen Regelungen des § 6 Abs. 2 EStG analog angewendet. Das Unternehmen hat von dem für die Geschäftsjahre 2020 bis 2022 geltenden Wahlrecht, alle zugehenden beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach der degressiven Methode abzuschreiben, Gebrauch gemacht.
Kapitalzuschüsse werden von den Anschaffungskosten des Anlagevermögens abgesetzt. Empfangene Ertragszuschüsse werden seit dem Jahr 2003 ebenfalls unmittelbar von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt und gesondert im Anlagenspiegel ausgewiesen.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, ausgewiesen. § 253 Abs. 5 HGB wurde beachtet.
Bestimmte Positionen des Vorratsvermögens sind mit einem Festwert nach § 240 Abs. 3 HGB bewertet. Die übrigen Vorräte sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Soweit erforderlich, wurden Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 4 HGB vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Gesamtdifferenzbetrachtung der steuerlichen Latenzposten ergibt zum Bilanzstichtag einen Aktivüberhang. Auf eine Bilanzierung wird durch Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet. Die aktiven latenten
Steuern resultieren im Wesentlichen aus der Rückstellung für Deputate und die passiven latenten Steuern ergeben sich aus gebildeten Rücklagen nach § 6 b EStG und Rücklagen für Ersatzbeschaffung gemäß R 6.6 EStR. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein Steuersatz von 30,14 Prozent zugrunde.
Bei den ausgewiesenen Gewinnrücklagen handelt es sich ausschließlich um andere Gewinnrücklagen. Die Verwendung des Bilanzgewinns 2022 wird in Abschnitt IV. Ergänzende Angaben Nr. (8) dargestellt.
Die Pensionsrückstellungen und ähnliche Rückstellungen umfassen neben den eigentlichen Altersversorgungszusagen die Rückstellungen für Deputate, die nach Erreichen der Altersgrenze gewährt werden.
Die Rückstellungen für Pensionen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der „Projected-Unit-Credit-Methode“ ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,80 Prozent angesetzt.
Als weitere Parameter wurden Rententrends von 2,50 Prozent, 3,00 Prozent bzw. 0,00 Prozent für die Rückstellungen für Pensionen berücksichtigt. Die Rückstellung für Deputate wurde mit einem Rententrend von 1,50 Prozent, einer Fluktuationsrate von durchschnittlich 2,70 Prozent und einem Anwartschaftstrend von 1,50 Prozent bewertet.
Die übrigen Rückstellungen sind nach Berücksichtigung erkennbarer Risiken in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Den Berechnungen der Rückstellungen für Altersteilzeit und Jubiläumsleistungen wurden im Geschäftsjahr die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtung wurde mit einem Rechnungszinssatz von 0,51 Prozent sowie einem Anwartschaftstrend von je 3,00 Prozent für Aufstockungsbeträge und Gehälter sowie 2,00 Prozent für Rentenversicherungsbeiträge und für Beiträge zur Krankenversicherung bewertet. Die Ermittlung der Rückstellung für die Jubiläumsleistungen erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren mit einem Rechnungszins von 1,45 Prozent, einem Anwartschaftstrend von 3,00 Prozent für Monatsgehälter, 2,00 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und für Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung sowie einer Fluktuationsquote von durchschnittlich 2,78 Prozent. Die Rückstellungen für Beihilfen und für Sterbegeld wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei kamen bei den Rückstellungen ein Zinssatz von 1,45 Prozent auf den Schätzwert 2022 mit einer Laufzeit von 15 Jahren zur Anwendung. Als weitere Parameter gelten für die Rückstellung für Beihilfen ein Rententrend von 2,50 Prozent und für die Rückstellung für Sterbegeld eine Fluktuationsrate von 2,68 Prozent. Die abgezinsten übrigen (=sonstigen) Rückstellungen sind mit dem von der Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst worden.
Die Methode zur Berechnung des Zinsaufwandes für die Rückstellungen für Pensionen, Beihilfen, Sterbegeld und Deputate wurde im Geschäftsjahr von der prospektiven Methode gemäß IAS 19 auf die retrospektive Methode nach Neuberger umgestellt. Aus dieser Umstellung resultiert ein Aufwand von 19 TEUR als einmaliger Effekt.
Aufgrund der Verrechnung von Deckungsvermögen 482 TEUR (Vorjahr 450 TEUR) mit Verpflichtungen aus Langzeitarbeitskonten 482 TEUR (Vorjahr 450 TEUR) wird entsprechend § 246 Abs. 2 HGB zum Abschlussstichtag keine Rückstellung ausgewiesen. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Erstbewertung der Geschäftsvorfälle in Fremdwährung erfolgt zum Umrechnungskurs zum Zeitpunkt des Eigentumsüberganges. Die Folgebewertung wird nach § 256 a HGB durchgeführt.
Für die Absatzerwartung der Folgejahre aus abgeschlossenen und erwarteten Liefergeschäften wurden Beschaffungsgeschäfte für die Zukunft eingegangen. Sowohl Absatz- als auch Beschaffungsgeschäfte werden in Vertragsportfolien – abweichend zum Einzelbewertungsgrundsatz – zusammenfassend bewertet.
In die Vertragsportfolien werden hochwahrscheinliche Absätze auf Basis historischer Erfahrungen einbezogen, die fortlaufend aktualisiert werden. Die in das Vertragsportfolio einbezogenen Geschäfte sind sowohl in sachlicher als auch zeitlicher Hinsicht den gleichen Risiken ausgesetzt. Die Abgrenzung der Vertragsportfolien erfolgt dabei entsprechend der internen Steuerung. Zur Risikosteuerung der Vertragsportfolien wurde ein angemessenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Risikomanagementsystem implementiert.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
2. Angaben zu Positionen der Bilanz
1) Die Entwicklung des Anlagevermögens ist als Anlage zum Anhang dargestellt.
Der Anteilsbesitz der Stadtwerke Flensburg GmbH stellt sich nach § 285 Nr. 11 HGB per 31.12.2022 in Verbindung mit § 271 Abs. 1 HGB wie folgt dar:
Anteile an verbundenen Unternehmen | Sitz der Gesellschaft | Anteile | Eigenkapital 31.12.2022 EUR | Jahresergebnis 2022 EUR |
---|---|---|---|---|
AWZ Abfallwirtschaftszentrum Flensburg GmbH | Flensburg | 100 | 2.409.882,51 | 40.498,89 |
Aktiv Bus Flensburg GmbH | Flensburg | 100 | 1.000.000,00 | 0,00* |
Flensburger Hafen GmbH | Flensburg | 100 | 52.000,00 | 0,00* |
Flensburger Flughafenbetriebsgesellschaft mbH | Flensburg | 100 | 52.000,00 | 0,00* |
*) mit vorgenannten Gesellschaften bestehen zum 31.12.2022 Ergebnisabführungsverträge
2) Die Vorräte, die einem Bewertungsvereinfachungsverfahren unterliegen, weisen folgende Unterschiedsbeträge auf der Grundlage des letzten bekannten Marktpreises aus:
Buchwert zum 31.12.2022 TEUR | Marktwert zum 31.12.2022 TEUR | Unterschieds- beitrag TEUR | |
---|---|---|---|
Emissionszertifikate entgeltlich | 61.353 | 72.588 | 11.235 |
nEHS Zertifikate (BEHG) | 9.511 | 9.511 | 0 |
Kohle | 9.327 | 9.327 | 0 |
Heizöl | 2.532 | 3.076 | 544 |
3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten u. a. die Erlösabgrenzung in Höhe von 326,0 Mio. EUR (Vorjahr 274,5 Mio. EUR) für Verbräuche der Kunden aus Energielieferungen, die zwischen Ablese- und Bilanzstichtag entstanden sind, vor Saldierung mit den erhaltenen, nicht abgerechneten Bruttoabschlagszahlungen.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen befinden sich auch Forderungen aus Vorsteuer, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen.
Stand | Davon | Stand | Davon | |
---|---|---|---|---|
Forderungen aus Liefer- ungen und Leistungen | ||||
Gesamt | 38.111 | 0 | 86.312 | 0 |
davon gegen die Gesellschafterin | 88 | 0 | 120 | 0 |
Forderungen gg. verbundene Unternehmen | ||||
Gesamt | 1.682 | 0 | 1.778 | 0 |
davon aus Lieferungen und Leistungen | 116 | 0 | 119 | 0 |
Sonstige Vermögensgegenstände | ||||
Gesamt | 6.301 | 0 | 24.954 | 0 |
davon gegen die Gesellschafterin | 44 | 0 | 4.000 | 0 |
4) Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen, Beihilfen und Deputate mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 472.466 EUR.
5) Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zum Stichtag maßgeblich zusammen aus:
Stand 31.12.2022 TEUR | Stand 31.12.2021 TEUR | |
---|---|---|
Rückstellungen aus dem Personalbereich | 5.576 | 5.196 |
Rückstellung für ausstehende Rechnungen | 37.664 | 21.866 |
übrige Sonstige Rückstellungen | 12.394 | 4.527 |
Gesamt | 55.635 | 31.589 |
Die Höhe der übrigen sonstigen Rückstellungen werden im Wesentlichen durch Sachverhalte aus der Abrechnung von Endkunden in Höhe von 6,4 Mio. EUR (Vorjahr 0,00 EUR), sowie für Systemdienstleistungen der Energinet über 2,5 Mio. EUR (Vorjahr 1,9 Mio. EUR), für Abrechnungsverpflichtungen für Jahresverbrauchsabrechnungen und interne Abschlusskosten in Höhe von 1,2 Mio. EUR (Vorjahr 1,2 Mio. EUR) und Rückstellungen aus Rekultivierungsmaßnahem in Höhe von 1,7 Mio. EUR (Vorjahr 1,1 Mio. EUR) geprägt.
6) Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten (lt. § 268 Abs. 5 HGB):
Davon mit einer Restlaufzeit | ||||
---|---|---|---|---|
Stand 31.12.2021 | Gesamt TEUR | Bis 1 Jahr TEUR | Über 1 Jahr TEUR | Davon über 5 Jahre TEUR |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Vorjahr) | 159.302 (147.758) | 49.530 (23.456) | 109.772 (124.302) | 59.991 (43.811) |
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Vorjahr) | 0 (219) | 0 (219) | 0 (0) | 0 (0) |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr) | 74.018 (72.826) | 74.018 (72.793) | 0 (33) | 0 (0) |
Davon gegenüber der Gesellschafterin (Vorjahr) | 6 (0) | 6 (0) | 0 (0) | 0 (0) |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (Vorjahr) | 5.554 (3.864) | 5.554 (3.864) | 0 (0) | 0 (0) |
Sonstige Verbindlichkeiten (Vorjahr) | 84.738 (54.887) | 80.238 (50.387) | 4.500 (4.500) | 0 (0) |
Davon gegenüber der Gesellschafterin (Vorjahr) | 2 (5) | 2 (5) | 0 (0) | 0 (0) |
Gesamt (Vorjahr) | 323.612 (279.554) | 209.304 (150.719) | 114.272 (128.835) | 59.991 (43.811) |
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind insgesamt 179,5 TEUR (Vorjahr 33 TEUR) aus Sicherheitseinbehalten aufgrund z. B. fehlender Bürgschaften enthalten.
Im Geschäftsjahr ist unter den sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von bis zu fünf Jahren die Einlage aus der stillen Beteiligung der Gemeinde Harrislee in Höhe von 4,5 Mio. EUR ausgewiesen. Der Vertrag wurde mit Datum vom 29.11.2021 bis Ende 2026 verlängert.
7) In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 208 TEUR (Vorjahr 206 TEUR) enthalten.
8) Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden für Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung betragen zum Stichtag 13,9 Mio. EUR (Vorjahr 3,4 Mio. EUR), davon 2 TEUR (Vorjahr 5 TEUR) gegenüber der Gesellschafterin. Aus der Abgrenzung von Darlehenszinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig sind, besteht eine Verbindlichkeit in Höhe von 80 TEUR (Vorjahr 99 TEUR).
3. Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung
9) Die Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB, die in Deutschland und Dänemark erbracht wurden, setzen sich wie folgt zusammen:
2022 | 2021 | |
---|---|---|
Elektrizitätsversorgung | 742.916 | 552.964 |
Gasverteilung | 203.837 | 102.348 |
Fernwärmeversorgung | 92.766 | 83.740 |
Wasserversorgung | 9.449 | 9.349 |
Telekommunikation | 5.890 | 4.749 |
Sonstige Umsatzerlöse | 2.661 | 2.820 |
Umsatzerlöse | 1.057.519 | 755.970 |
Abzug Strom- und | -62.741 | -54.543 |
davon Stromsteuer | -53.482 | -44.222 |
davon Energiesteuer Erdgas | -9.259 | -10.321 |
Umsatzerlöse nach Abzug | 994.778 | 701.427 |
Die Umsatzerlöse der Elektrizitätsversorgung und der Gasverteilung beinhalten die an die Kunden weiterberechnete und an das Hauptzollamt abgeführte Strom- und Erdgassteuer in Höhe von zusammen 62,7 Mio. EUR. Die Umsatzerlöse in Dänemark betreffen in Höhe von 1,4 Mio. EUR Fernwärmelieferungen nach Padborg.
In der Gesamtbetrachtung sind im Geschäftsjahr periodenfremde Erlösminderungen in Höhe von 8,6 Mio. EUR aus dem Verbrauch und der Auflösung der Erlösabgrenzung 2021 für Energielieferungen an Kunden enthalten.
10) Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten neben den Rückstellungsauflösungen in Höhe von 3,90 Mio. EUR weitere periodenfremde Erträge aus Anlagenabgängen in Höhe von 0,9 Mio. EUR sowie abgeschriebenen und einzelwertberichtigten Forderungen in Höhe von zusammen 1,5 Mio. EUR.
11) Die wesentlichen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren betreffen zum einen den Energiebezug und den Brennstoffeinsatz in der Kraft-Wärme-Kopplung und zum anderen die gezahlten Abschläge aus EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber und die Netznutzungsentgelte für fremde Netze.
IV. Ergänzende Angaben
1. Zusammensetzung der Organe, Aufwendungen für Organe und Organkredite
Die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sind unter Punkt 9 und 10 aufgeführt.
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung, Herr Dr. Wernicke, beliefen sich im Geschäftsjahr auf 291 TEUR, die sich aus einem erfolgsunabhängigen Anteil von 238 TEUR und einem erfolgsabhängigen Anteil in Höhe von 53 TEUR zusammensetzen.
Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates verteilen sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Name | Veränderung im | Eur |
---|---|---|
Kjaersgaard, Thorsten | 15.440,76 | |
Döring, Julia | 7.786,45 | |
Kaetow, Ulrike | 5.872,80 | |
Bauer, Anja | 3.951,96 | |
Bombe, Rolf | 3.951,96 | |
Dr. Jansen, Christoph Ulrich | 3.951,96 | |
Kaempfe, Axel | ab 01.2022 | 3.951,96 |
Kracke, Imke | 3.951,96 | |
Mundt, Michael | 3.951,96 | |
Niedermeyer, Jochen | 3.951,96 | |
Rode-Kuhlig, Susanne | 3.951,96 | |
Suhr, Ralf | 3.951,96 | |
Gesamt | 64.667,65 |
*Bezüge inkl. Umsatzsteuer
Für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung beliefen sich die Gesamtbezüge auf 142 TEUR. Zum Stichtag betragen die für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen 2,5 Mio. EUR. Die Pensionsverpflichtungen sind durch Bürgschaften abgesichert.
2. Belegschaft
Im Jahresdurchschnitt (gem. § 267 Abs. 5 HGB) wurden beschäftigt:
2022 | 2021 | |
---|---|---|
Mitarbeiter insgesamt | 634 | 624 |
davon Mitarbeiter Vollzeit | 521 | 517 |
davon Mitarbeiter Teilzeit | 122 | 107 |
Auszubildende | 47 | 48 |
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse nach § 268 Abs. 7 HGB
Das Bestellobligo für die Folgejahre beträgt zum Bilanzstichtag 676,4 Mio. EUR, davon wurden Anzahlungen in Höhe von 5,2 Mio. EUR geleistet. Von den offenen Bestellungen entfallen 630,4 Mio. EUR auf Strom- und Gaslieferungen (denen entsprechende Strom- und Gasabsatzverträge gegenüberstehen) und 3,3 Mio. EUR zur Durchführung der Projekte Elektrodenheizkessel, Wärmespeicher, 110 KV-Deutschlandanbindung sowie Hafenumschlag West. Für die Sanierung und Erschließung von Versorgungsleitungen sind 7,4 Mio. EUR enthalten.
Aus Kohlelieferverträgen besteht ein Obligo in Höhe von 5,4 Mio. EUR.
Weiterhin wurden im Geschäftsjahr Verträge über den Kauf von Emissionszertifikaten EUA‘s in Höhe von 17,4 Mio. EUR geschlossen, die in 2023 geliefert werden.
Es bestehen Verpflichtungen aus gegebenen Bürgschaften für verbundene Unternehmen in Höhe von 250 TEUR.
Mit den Tochtergesellschaften Aktiv Bus Flensburg GmbH, Flensburger Flughafenbetriebsgesellschaft mbH und Flensburger Hafen GmbH bestehen zum 31.12.2022 Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge, die die Stadtwerke Flensburg GmbH verpflichten, Verluste der Tochtergesellschaften auszugleichen und Gewinne zu übernehmen.
Mit den Tochtergesellschaften Aktiv Bus Flensburg GmbH, AWZ Abfallwirtschaftszentrum Flensburg GmbH, Flensburger Flughafenbetriebsgesellschaft mbH und Flensburger Hafen GmbH besteht ein Cash Clearing, welches die Stadtwerke Flensburg GmbH verpflichtet, die Konten täglich auszugleichen.
Die Stadtwerke Flensburg GmbH ist Mitglied in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die hierüber versicherten Mitarbeiter der Gesellschaft bzw. deren Hinterbliebene erhalten hieraus Versorgungs- und Versicherungsrenten, Sterbegelder sowie Abfindungen. Aufgrund der umlagefinanzierten Ausgestaltung der VBL besteht eine Unterdeckung in Form der Differenz zwischen den von der Einstandspflicht erfassten Versorgungsansprüchen und dem anteiligen, auf die Stadtwerke Flensburg GmbH entfallenden Vermögen der VBL. Die für eine Rückstellungsberechnung erforderlichen Daten der ausgeschiedenen Mitarbeiter werden von der Gesellschaft nicht vorgehalten. Die zusatzversorgungspflichtigen Brutto-Löhne und Brutto-Gehälter betragen im Berichtsjahr 35,1 Mio. EUR, bei einem Umlagesatz für 2022 von 6,45 Prozent.
4. Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten
Zum Bilanzstichtag bestanden Devisentermingeschäfte im Nominalwert von umgerechnet 7,6 Mio. EUR mit einem Marktwert von 7,5 Mio. EUR und Kohle-swaps für die Jahre 2023 und 2024 von umgerechnet 44,6 Mio. EUR mit einem Marktwert von 35,9 Mio. EUR.
Die Bildung von Bewertungseinheiten erfolgt im Rahmen von Portfolio-Hedges.
Vertragsportfolio Endkundengeschäft Strom extern sowie Gas extern (jeweils gesonderte Portfolien):
Gleichartige Risiken aus kontrahierten und hochwahrscheinlichen Strom- bzw. Gasabsatzverträgen mit Endkunden werden zusammengefasst und in der Gegenüberstellung mit den zugehörigen externen Strom- bzw. Gasbeschaffungsgeschäften bewertet. Offene Positionen entstehen dabei lediglich innerhalb definierter Grenzen und werden fortlaufend überwacht. Die zum Bilanzstichtag offenen Beschaffungsverträge, die in ein Vertragsportfolio auf Basis eines Hedges einbezogen wurden, haben bei der Strombeschaffung ein Nominalvolumen von 41,7 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2023 und bei der Gasbeschaffung ein Nominalvolumen von 20,3 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2023.
Portfolio internes Versorgungsgebiet:
Für die Zukunft eingegangene Kohle-, Gas- und CO₂-Zertifikats-Beschaffungsverträge werden zusammengefasst bewertet und den zu erwartenden Fernwärme- und Stromabsatzmengen gegenübergestellt. Die dabei eingegangenen Positionen werden entsprechend definierter Vorgaben fortlaufend überwacht.
Für sämtliche Portfolios wird eine lieferjahrbezogene Deckungsbeitragsrechnung unter Berücksichtigung der zurechenbaren Gemeinkosten durchgeführt. Insgesamt haben die daraus resultierenden Sachverhalte nicht zu einer Rückstellungsbildung geführt.
Die bilanzielle Abbildung der Bewertungseinheiten erfolgt nach der Einfrierungsmethode.
5. Behandlung von Emissionsberechtigungen
Unentgeltlich ausgegebene Emissionsberechtigungen sowie deren Rückgabeverpflichtung für die im Geschäftsjahr verursachten Emissionen werden zum Bilanzstichtag zum Erinnerungswert angesetzt. Bei einer Betrachtung zum Zeitwert (EEX–Börsenpreis zum Bilanzstichtag) würde sich für die im Bestand befindlichen unentgeltlichen Emissionsrechte (EUA – European Union Allowance) ein Wert von 3,3 Mio. EUR ergeben. Ferner befinden sich im Bestand entgeltlich erworbene Emissionsrechte (EUA‘s) mit Anschaffungskosten in Höhe von 61,4 Mio. EUR. Für die Abgabeverpflichtung nach dem Treibhausgas Emissionshandelsgesetz (TEHG) für tatsächlich verursachte Emissionen im Geschäftsjahr 2022 werden die entgeltlich erworbenen EUA‘s zum Teil herangezogen und eine entsprechende Verbindlichkeit im Jahresabschluss ausgewiesen. Ebenfalls im Bestand sind zum Stichtag entgeltlich erworbene nEHS-Zertifikate (Nationales Emissionshandelssystem), die mit Anschaffungskosten in Höhe von 9,5 Mio. EUR ausgewiesen werden.
6. Sonstige Angaben
Für das Geschäftsjahr 2022 wurde die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für die Stadtwerke Flensburg GmbH bestellt. Das Honorar für die Prüfungsleistungen ist im Anhang zum Konzernabschluss der Stadtwerke Flensburg GmbH dargestellt.
7. Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge beläuft sich auf 472 TEUR und resultiert ausschließlich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen, Beihilfen und Deputate nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren.
8. Vorschlag zur Gewinnverwendung
Der Jahresüberschuss und Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 ergibt sich wie folgt:
EUR | |
---|---|
Jahresüberschuss 2021 | 43.068.161,54 |
Abzgl. Vorabausschüttung | -4.000.000,00 |
Bilanzgewinn 2021 | 39.068.161,54 |
Die Geschäftsführung schlägt vor, von dem Bilanzgewinn 35.068.161,54 EUR auf neue Rechnung vorzutragen und 4.000.000,00 EUR lt. Gewinnverwendungsvereinbarung zusätzlich an die Gesellschafterin auszuschütten.
Flensburg, 31. März 2023
Stadtwerke Flensburg GmbH