Entlastung für Energiekunden
Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse
Alle Auswirkungen der Preisbremsengesetze auf Ihre Energiepreise sind hier dargestellt
Ende Dezember 2023 sind die Preisbremsen der Bundesregierung ausgelaufen.
Mit den Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme hat die Bundesregierung ein umfangreiches Entlastungspaket geschnürt. Mit den Mitteln des Bundes wurden Ihre Energiekosten bis Ende 2023 gedeckelt. Sie legten für Strom, Erdgas und Wärme einen maximalen Arbeitspreis fest, der vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 griff, natürlich auch für Kunden und Kundinnen der Stadtwerke Flensburg.
Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wurde ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis bestimmt. Der Staat übernahm die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen betrug der Referenzpreis:
- für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
- für Wärme 9,5 Cent/kWh und
- für Strom 40 Cent/kWh.
Für die Energie, die Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlten Sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Bei der Gas-/Wärme-Preisbremse wird die im September 2022 vorliegende Jahresverbrauchsprognose für die Berechnung der individuellen Entlastung genutzt. Bei Strom war es die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose.