Minisolaranlagen für Zuhause
Selbst die Energie der Sonne nutzen
Selbst die Energie der Sonne nutzen
Anschluss der Balkon-PV-Anlage
über eine vorgesehene Energiesteckvorrichtung oder über einen festen Anschluss.
Verbindung zur Stromverteilung
an einen eigenen Einspeisestromkreis oder einen Endstromkreislauf.
Messung
mit einem Zweirichtungszähler ist notwendig.
Anmeldung
Aktiv am Klimaschutz beteiligen und dabei Geld sparen? Das ist mit der Inbetriebnahme eines eigenen Balkonkraftwerkes, auch Mini-PV-Anlage genannt, möglich. Sie haben sich bereits für ein passendes PV-Modul oder auch mehrere entschieden? Dann kann es mit dem Klimaschutz losgehen.
Bevor Sie aktiv die Sonnenenergie nutzen können, sind ein paar Punkte zu beachten.
Setzen Sie jetzt auf Sonnenenergie
Die Anlage kann über zwei Wege angeschlossen werden. Entweder steckbar über eine vorgesehene Energiesteckvorrichtung oder über einen festen Anschluss.
Egal, für welche Anschlussart Sie sich entscheiden, in beiden Fällen muss diese durch einen Elektroinstallateur erfolgen.
Achtung: Eine haushaltsübliche Schutzkontakt-Steckdose "Schuko-Stecker" ist nicht zulässig. Außerdem sind Mini-PV-Anlagen nur mit einem "Wieland-Stecker" förderfähig. Nähere Informationen zur Förderung erhalten Sie beim Land Schleswig-Holstein.
Anschlüsse können an einen eigenen Einspeisestromkreis erfolgen oder an einen Endstromkreislauf zusammen mit anderen Verbrauchern. Im Datenblatt finden Sie weitere Details.
Da Sie Strom aus Sonnenenergie nutzen und per Stecker oder festem Anschluss in das Stromnetz einspeisen, ist ein Zweirichtungszähler notwendig.
Zur Veranschaulichung:
Wenn Ihr Balkonkraftwerk mehr Energie bereitstellt, als Sie selbst gerade benötigen, beispielsweise weil die Waschmaschine schon gelaufen ist und Sie gerade nicht kochen möchten, wird diese Energie ins Netz eingespeist. Ein alter Stromzähler würde in diesem Fall rückwärtslaufen. Das ist nicht gestattet und stellt sogar einen Verstoß gegen das Steuerrecht dar. Aus diesem Grund wird durch den zuständigen Messstellenbetreiber in der Regel kostenlos ein Zählertausch vorgenommen. Dieser getauschte Zähler verhindert ein Rückwärtslaufen des Messwerkes oder misst ggf. sogar die überschüssig eingespeiste Energie (Zweirichtungszähler).
Ihre steckerfertige PV-Anlage muss beim zuständigen Netzbetreiber registriert und angemeldet werden. Wenn Sie im Netzgebiet der Stadtwerke Flensburg wohnhaft sind, können Sie zur Anmeldung dieses Dokument nutzen.
Außerhalb des Netzgebietes kontaktieren Sie bitte den zuständigen Netzbetreiber. Angaben finden Sie beispielsweise auf der Stromrechnung.
Neben der Anmeldung beim Netzbetreiber muss die Anmeldung der PV-Anlage gemäß MaStRV im Marktstammdatenregister erfolgen. Hier gelangen Sie zum Register.
Das eigene Mini-Solar-Kraftwerk
Noch mehr Wissenswertes rund um das Thema Balkonkraftwerke lesen Sie in unserem Blogartikel:
UNSERE FAQ
Alle Fragen rund um das Thema Balkonkraftwerk haben wir für Sie zusammengefasst.
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Solaranlage, die an das Haus- oder Wohnungsnetz angeschlossen und zum Beispiel am Balkon eines Hauses montiert werden kann.
Bei der Einrichtung eines Balkonkraftwerks sind als Übergabezähler Zweirichtungszähler notwendig. Sollte ein solcher noch nicht verbaut sein, ist ein Zählertausch notwendig. Dieser ist für Sie als Anlagenbetreiber kostenlos. Wenden Sie sich hierzu an Ihren lokalen Stromnetzbetreiber. In Flensburg, Glücksburg und Harrislee sind das die Stadtwerke Flensburg. Hier geht’s zum Kontakt.
Ein Rückwärtslaufen eines Standard-Einrichtungs-Zählers ist eine Steuerstraftat und verstößt gegen geltendes Recht (StromNEV, StromNZV, Steuerrecht).
Nein. Der Anschluss eines Balkonkraftwerks muss fest oder über spezielle, berührungssichere "Wieland-Steckdosen" erfolgen. Die in Haushalten verwendeten, üblichen Schuko-Stecker sind nicht zugelassen.
Ja. Ihr Balkonkraftwerk müssen Sie bei Ihrem örtlichen Stromnetzbetreiber anmelden. In Flensburg, Glücksburg und Harrislee sind das die Stadtwerke Flensburg. Zudem müssen Sie die Anlage im sogenannten MarktStammdatenRegister (MaStR) der Bundesnetzagentur anmelden.
Verzichten Sie als Anlagenbetreiber auf eine Vergütung der überschüssig produzierten Energie, ist bei nahezu allen Netzbetreibern ein vereinfachtes Anmeldeverfahren möglich. Für die Anmeldung Ihrer Anlage müssen Sie dann lediglich ein Formular auszufüllen und an den Netzbetreiber senden.
Möchten Sie sich hingegen die überschüssige Energie vergüten lassen, ist der Anmeldeprozess aufwendiger, da erheblich mehr Angaben notwendig sind. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren lokalen Netzbetreiber.
Ein Balkonkraftwerk, das mit dem öffentlichen Netz verbunden ist, fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich des EEG.
Sie können theoretisch auch die EEG-Einspeisevergütung für ins öffentliche Netz eingespeisten und nicht selbst verbrauchten Strom in Anspruch nehmen. Allerdings ist die Anmeldung in diesem Fall komplexer und der zu erwartende Effekt für das eigene Portemonnaie steht oft nicht im Verhältnis dazu. Sprechen Sie hierzu Ihren lokalen Netzbetreiber an. In Flensburg, Glücksburg und Harrislee sind das die Stadtwerke Flensburg. Hier geht’s zum Kontakt.
Da grundsätzlich ein Balkonkraftwerk in den Anwendungsbereich des EEG fällt, greifen auch deren Sanktionen u. a. bei Nichtanmeldung nach §52 EEG ‒ 10 €/kWp/Monat, rückwirkende Reduzierung der Sanktionen auf 2 €/kWp/Monat nach erfolgter Anmeldung. Es gibt im EEG keine Bagatellgrenze.
Bei der Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks müssen Sie die Gesamtleistung Ihrer Anlage angeben. Wenn Ihre Anlage also beispielsweise aus zwei 400-Watt-Modulen besteht, müssen Sie 600-Watt Gesamtleistung angeben (aufgrund des Wechselrichters). Ein Balkonkraftwerk darf in Deutschland eine maximale Leistung von 600 Watt nicht überschreiten.
Die Stadtwerke Flensburg arbeiten mit einem Solaranlagen-Partner zusammen und vermitteln Ihnen gern ein unverbindliches Angebot für eine Anlage.
Die Installation einer solchen Anlage ist zwar grundsätzlich problemlos möglich, dennoch raten wir dringend davon ab. Wenn Sie ein Balkonkraftwerk im Mietwohnungsbereich installieren möchten, sollten Sie vorher unbedingt mit Ihrem Vermieter bzw. Hauseigentümer Rücksprache halten. Bei Eigentumswohnungen muss vorher mit der Eigentümergemeinschaft die Montage abgestimmt werden.
Annahme der Anträge