Als verantwortungsbewusster Energieanbieter liegt uns die Verkehrswende am Herzen.
Daher bieten wir neben Wallboxen für das Laden vor Ort auch gute Tipps, wie Sie als E-Mobilist vom THG-Quotenhandel profitieren können.
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THG-Quote kurz erklärt
Um Treibhausgase einzusparen, wurde die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) als Klimaschutzinstrument eingeführt. Unternehmen, die in Deutschland CO2-emittierende Kraftstoffe wie z.B. Diesel und Benzin verkaufen, sind dazu verpflichtet, ihre CO2-Emissionen um einen bestimmten Prozentsatz (Quote) zu senken. Sie können dies tun, indem sie selbst CO2-arme Kraftstoffe verkaufen oder aber Dritte – wie z. B. E-Mobilisten – stellvertretend für sie die CO2-Emissionen senken.
Seit 2022 können daher Halter*innen von Elektrofahrzeugen das von ihnen eingesparte CO2 in Form einer Quote weiterverkaufen. Im Gegenzug dafür erhalten sie jährlich eine Prämie – und das unabhängig von den von ihnen gefahrenen Kilometern.
Das steckt dahinter
Die Angaben der angemeldeten Elektrofahrzeuge werden beim Umweltbundesamt vorgelegt. Hier werden die im Straßenverkehr verbrauchten Strommengen zertifiziert und bescheinigt. Sobald der behördliche Bescheid vorliegt, können diese Mengen vermarktet und dadurch Erlöse erzielt werden. Um den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen, werden die THG-Quoten einzelner Personen gebündelt und nach erfolgreicher Zertifizierung durch das Umweltbundesamt über Dienstleister gesammelt an quotenverpflichtete Unternehmen weiterverkauft.
Durch die Bündelung der Quotenmenge wird zudem von einem höheren Quotenerlös profitiert. Da der Marktpreis der Quote vom aktuellen Marktangebot und der Nachfrage abhängt, wird die Prämienhöhe jährlich neu berechnet.
So einfach geht’s zur Prämie
Auch wir bieten die Abwicklung dieser THG-Quoten an. Für das Jahr 2022 wird über die Stadtwerke Flensburg eine Sofort-Prämie von 300,- € pro Elektrofahrzeug ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass man mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr Halter*in eines vollelektrischen Fahrzeuges ist.
Für die Anmeldung der Quote benötigt man lediglich den Fahrzeugschein, den man abfotografiert und über unsere Website hochladen kann. Die Quote wird dann über die Behörden zertifiziert. Sobald die Quote vermarket wurde, wird die Prämie ausgezahlt.
Mitmachen kann also jeder E-Mobilist, der ein rein batterie-elektrisch betriebenes Fahrzeug (BEV) besitzt und dafür eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat. Dazu gehören sowohl Zweiräder (ab 45 km/h), Leichtfahrzeuge, PKWs aber auch Nutzfahrzeuge bis 3,5 und bis 12 t, sowie LKWs und Omnibusse. Plug-In Hybrid-Fahrzeuge sowie Wasserstoff-Fahrzeuge sind somit von dem Quotenhandel ausgeschlossen. Neben privaten Fahrzeughalter*innen sind auch Firmen- und Leasing-Fahrzeuge für den Quotenhandel berechtigt. Quotenberechtigt ist in diesem Fall der/die Halter*in des Fahrzeuges, dessen Name im Fahrzeugschein hinterlegt ist.
Hier geht es zur Anmeldung