Haustürgeschäfte in der Energiebranche

Der Schein trügt

Auch im Energiegeschäft ist das heutzutage keine Seltenheit. Immer häufiger stellen sich angebliche Mitarbeiter des lokalen Energieversorgers oder Vertreter von Energiediscountern zwischen Tür und Angel oder am Telefon vor und preisen vermeintliche Schnäppchentarife für Strom und Erdgas an. Eine gängige Betrugs-Masche sind aktuell unter anderem Corona Bonus-Zahlungen mit der Begründung in der Corona-Zeit weniger Energie verbraucht zu haben.

Aufgepasst:

Vertragsabschluss zwischen Tür und Angel

Das Angebot klingt verlockend und du gibst dir nach kurzen Überlegungen einen Ruck – unwissentlich oder ungewollt hast du, schneller als du vermutest, einen Vertrag bei einem Energiediscounter abgeschlossen und zeitgleich bei deinem lokalen Energieversorger gekündigt. Eine böse Überraschung folgt, wenn sich das Kleingedruckte und undurchsichtige Preiskonditionen auf deinem Konto bemerkbar machen. Sei also stets auf der Hut – Mitarbeiter der Stadtwerke Flensburg schließen keine Energieverträge an der Haustür ab und können sich immer mit ihrem Mitarbeiterausweis mit Foto legitimieren. Wenn Du unsicher bist, ob alles mit rechten Dingen zugeht, ruf einfach im Service-Center des lokalen Versorgers an und lasse dich bei Fragen zu deinen aktuellen Vertragskonditionen bei den Service-Mitarbeitern der Stadtwerke Flensburg beraten.

Rechtlich

Doch ist das überhaupt rechtskräftig?

Rechtlich gesehen sind Haustürgeschäfte in Deutschland erlaubt. Allerdings zählt das Haustürgeschäft zu den Fernabsatzverträgen, also Verträge, die außerhalb des Geschäftsraumes abgeschlossen werden. Hier gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Energieanbieter sind sogar dazu verpflichtet, den Kunden über das Widerrufsrecht in Kenntnis zu setzen. Andernfalls kann sich die Widerrufsfrist sogar auf ein Jahr und 14 Tage verlängern. Sind Hopfen und Malz verloren und die 14 Tage des Widerrufsrechts bereits ausgelaufen, bleibt nur noch eins: Kündige schnell zum nächstmöglichen Zeitpunkt und setze dich mit deinem lokalen Energieanbieter wie beispielsweise den Stadtwerken Flensburg in Verbindung.

Tipps von unseren Energieexperten:

Worauf du achten solltest!

  • Unterschreibe keine Verträge unter Zeitdruck, prüfe die Unterlagen in Ruhe.
  • Vorsicht bei der Herausgabe von Zählerstand und Zählernummer: Mit dieser können ungewollte Anmeldungen vollzogen werden.
  • Lasse dir einen Mitarbeiterausweis der Firma vorzeigen.
  • Achte auf das Kleingedruckte im Vertrag.
  • Informiere deinen Energieversorger über den unerwarteten Besucher.
  • Die Bundesnetzagentur hilft: Wenn dir der Besucher unseriös erscheint, kann hier Beschwerde eingereicht werden.
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Jana Böckmann

Marketing und Produktmanagement

Über die Autorin

  • Marketing-Mitarbeiterin seit 2021
  • Abteilung Vertrieb Produktkunden
  • Marketing und Produktmanagement
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