Durch diesen ganz besonderen Trick der schwarzen Schafe auf dem Energiemarkt sind schon viele Kunden auf die Nase gefallen. In unserer Serie erklären wir heute Trick Nummer 8: Die Vorauszahlung.
Sichere Energiepreise dank Flatrate. Ist das wirklich so?
Man stelle sich vor, ein Energiediscounter wirbt mit ganz besonders günstigen Preisen. Und die, so wirbt der findige Anbieter, sind nur so günstig möglich, weil er ein cleveres Energie-Paket geschnürt hat – eine Energie-Flatrate sozusagen. Der Kunde bucht nun also ein Energiepaket über 5.000 Kilowattstunden zu einem fixen Preis und bezahlt, vorab natürlich. Die 5.000 Kilowattstunden sind sicher. Die Energie für die kommenden zwei Jahre eingetütet und bezahlt, super. Um monatliche Abschläge braucht der Kunde sich erst mal keine Sorgen zu machen. Und er muss sich für lange Zeit auch nicht mit dem leidigen Thema Energieversorgung auseinandersetzen. Perfekt, oder?
Paketstrom: gescheitertes Geschäftsmodell auf Kosten der Verbraucher
Weit gefehlt. Leider gibt es mittlerweile zahlreiche historische Beispiele von Energiediscountern, die mit einem solchen Prinzip an den Markt gingen – und scheiterten. So verkaufte der Discounter „Flexstrom“ seine Strompakete teilweise zu so niedrigen Preisen, dass nicht einmal die Kosten für Umlagen, Steuern, und Abgaben gedeckt wurden. Das Billigangebot lockte. Die Kundenzahlen schossen in die Höhe. Die Strategie des Discounters: Die defizitären Kunden nach Ende ihrer Vertragslaufzeit durch horrende Preiserhöhungen zurück in die Gewinnzone führen. Doch viele Kunden kündigten stattdessen und wechselten zum nächstgünstigeren Anbieter. Das Ergebnis: Flexstrom meldete im Jahr 2013 Insolvenz an. Tausende Kunden mussten sich in der Folge nicht nur einen neuen Energieversorger suchen – sie verloren auch ihre im Voraus bezahlten Energiepakete. Ihr Geld haben die meisten bis heute nicht wiedergesehen. Vorsicht also bei Vorauszahlungen: Das Geld ist schneller weg, als man gucken kann.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorauszahlung und einem Abschlag?
Nicht zu verwechseln sind Vorauszahlungen mit Abschlägen. Eine Vorauszahlung wird vor Erhalt der Leistung fällig – wie im Beispiel von Flexstrom. Abschläge hingegen werden auf Basis des vom Kunden genannten Energieverbrauchs ermittelt. Steht der tatsächliche Verbrauch fest, werden bereits gezahlte Abschläge in der Verbrauchsabrechnung auf den eigentlichen Rechnungsbetrag angerechnet. Wer zu wenig gezahlt hat, erhält eine Nachzahlung. Wer zu viel gezahlt hat, erhält eine Rückerstattung.