
Kohleausstiegsgesetz
Kohleausstiegsgesetz
Ende Februar 2020 machte folgende Schlagzeile im Newsticker der Energiebranche die Runde:
„Umweltschützer hoffen auf Scheitern des Kohleausstiegsgesetzes“
Im ersten Moment waren wir baff – denn wie können Umweltschützer ein Scheitern des Kohleausstieges erhoffen?
Als Stadtwerke Flensburg wollen wir mit unserem greenconceptzum einen spätestens 2050 unsere Fernwärme CO2 neutral produzieren – und zum anderen haben wir uns ein Ziel gesetzt, wie viel Mengen CO2 wir in Summe überhaupt noch bis dahin ausstoßen wollen.
Somit haben wir den Weg des Kohleausstieges seit 2007 fest im Blick. Der Teilausstieg wurde 2011 mit dem Bau einer Gas- und Dampfturbinen-Anlage (Kessel 12), dem Umbau eines Ölkessels auf Erdgas und der Stilllegung von zwei Kohlekesseln eingeläutet – der „Einstieg aus dem Ausstieg“.
2018, nur zwei Jahre nach Projektende, haben wir beschlossen, dass die nächsten zwei Kohlekessel in 2023 vom Netz gehen sollen. Und aktuell arbeiten wir an Konzepten, wie es danach weitergeht.
Bisher hat uns das Thema Kohleausstieg 2038 also gar nicht groß interessiert, da wir sicher bis dahin keine Kohle mehr einsetzen werden. Durch diese Pressemitteilung haben wir uns nun den aktuell vorgeschlagenen Ausstiegspfad jedoch mal angesehen.
Wir haben an anderer Stelle schon mal dargelegt, wie hoch die spezifischen CO2-Gehalte der verschiedenen Brennstoffe sind. Demnach macht es also mehr Sinn, dass erst Braunkohle abgeschaltet wird. Offenbar plant die Kohlekommission aber etwas Anderes:
Hier können wir nur mutmaßen.
Das führt wohl auch zu der Pressemitteilung von oben. Und wir sehen das auch so wie die Umweltschützer. Wenn man will, ist der Kohleausstieg bis 2038 locker machbar. Von 100 % Steinkohle 2015 werden wir, als kleines Stadtwerk, innerhalb von vielleicht gut 15 Jahren den Ausstieg schaffen – also weit vor 2038 auch ohne Gesetz und ohne gesonderte Infrastrukturförderung. Und das soll der Rest Deutschlands nicht schaffen können? Das glauben wir nicht!